Eigentlich war alles klar. Die Tarifparteien hatten sich im März auf einen Mindestlohn für die rund 800 000 Beschäftigten in der stationären und ambulanten Pflege geeinigt. Ab 1. Juli 2010 sollten die Beschäftigten im Westen mindestens 8,50 Euro pro Stunde erhalten, im Osten 7,50 Euro. Bis zum 1. Juli 2013 sollten die Stundenlöhne auf 9 Euro (West) beziehungsweise 8 Euro (Ost) steigen. Nach der Zustimmung der Bundesregierung sollte das Bundesarbeitsministerium den Mindestlohn in Kraft setzen.

Doch jetzt tauchen neue Schwierigkeiten auf, die Einführung zum geplanten Termin ist fraglich. Zwar will Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) die ausgehandelten Sätze per Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich erklären, aber ihr Kabinettskollege, Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FPD) hat dagegen einen so genannten Leitungsvorbehalt angemeldet. Geht es nach ihm, wird die Mindestlohn-Regelung für die Pflegebeschäftigten auf Ende 2011 befristet.

"Der Versuch von Herrn Brüderle, den Pflege-Mindestlohn zu blockieren,ist ebenso skandlös wie entlarvend", sagte das zuständige Mitglied des ver.di-Bundesvorstands, Ellen Paschke, der Frankfurter Rundschau. "Während er sich weigert, gegen Finanzhaie und Spekulanten vorzugehen, sollen nun die Menschen in Pflegeberufen um die Früchte ihrer Arbeit gebracht werden. Die menschenverachtende Politik der FPD führt unser Land geradewegs in eine Katastrophe." red