GERD HERZBERG ist stellvertretender ver.di-Vorsitzender

ver.di PUBLIK | Seit dem 1. Januar 2010 sind Arbeitgeber nach dem Gesetz über den elektronischen Entgeltnachweis, ELENA, verpflichtet, zahlreiche sensible Sozialdaten ihrer Beschäftigten an eine zentrale Speicherstelle zu senden. Nach einem Testlauf von zwei Jahren sollte ELENA ab 2012 "voll funktionsfähig" sein. Inzwischen hat die Bundesregierung die Testphase bis 2014 verlängert. Was heißt das?

GERD HERZBERG | Damit weitet die Bundesregierung diese ohnehin schon gigantische Vorratsdatenspeicherung nochmals ganz erheblich aus. Bei 35 Millionen Beschäftigten mit zwölf Grunddaten errechnet sich für die nunmehr vier Jahre Testlauf eine Anzahl von 20 Milliarden Beschäftigtendaten. Und die Beschäftigten selbst haben während der Testphase kein Auskunftsrecht. Sie können keine Einsicht nehmen und daher auch nicht die Richtigkeit der Daten prüfen. Im Übrigen hat die Bundesregierung die Arbeitgeber damit um weitere zwei Jahre zur Datenübermittlung verpflichtet, ohne die gesetzliche Grundlage entsprechend anzupassen.

ver.di PUBLIK | Um die Vollständigkeit und Qualität der gespeicherten Daten zu kontrollieren, ist angeblich seitens des verantwortlichen Bundesministeriums ein Abgleich mit Daten der Bundesagentur für Arbeit geplant. Ist das zulässig?

HERZBERG | Offenbar trauen die Verantwortlichen dem Datenberg, den sie da anhäufen, selbst nicht. Der Arbeitskreis "ELENA-Verfahrensgrundsätze" hat festgestellt, dass eine Kontrolle der Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten notwendig ist. Die soll nun durch einen Abgleich der ELENA-Daten mit der Betriebsnummerndatei der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Dafür gibt es derzeit keine gesetzliche Grundlage, es wäre aus unserer Sicht ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz. All dies unterstreicht nochmals, wie notwendig unsere Verfassungsbeschwerde gegen das ELENA-Verfahren ist.

ver.di PUBLIK | Mit ELENA soll künftig eine elektronische Signaturkarte das Ausstellen von Bescheinigungen ersetzen. So sollen Bürokratie abgebaut und Kosten gesenkt werden. Geht das auf?

HERZBERG | Nein, im Gegenteil. Der Deutsche Städtetag etwa hat errechnet, dass mit ELENA eine jährliche finanzielle Mehrbelastung in Höhe von rund 145 Millionen Euro auf die Wirtschaft zukommt. Und längst schon gibt es Beschwerden, etwa aus Klein- und Mittelbetrieben, über den ganz erheblichen monatlichen Zuwachs an Bürokratie infolge der Meldepflicht.

ver.di PUBLIK | Was wird ver.di nun tun?

HERZBERG | ver.di akzeptiert diese Datensammlung und ihre Vorratsspeicherung nicht. Wir setzen auf gemeinsamen Druck. Daher haben wir eine Initiative im Deutschen Gewerkschaftsbund ergriffen mit dem Ziel, dass alle Einzelgewerkschaften im DGB ab sofort keine Daten ihrer Beschäftigten mehr übermitteln und sich diesem Verfahren verweigern.