Maria Kniesburges ist Chefredakteurin der ver.di PUBLIK

Das ist böse. Einfach nur böse. Kollegin X hat über Jahre hinweg für ihre Arbeit einen weitaus zu niedrigen Lohn ausgezahlt bekommen. Denn sie war als Leiharbeiterin beschäftigt und nach einem Billig-Tarifvertrag der sogenannten christlichen Gewerkschaft CGZP entlohnt worden. Die CGZP ist eine jener Organisationen mit dem Etikett christlich, deren Daseinszweck einzig darin besteht, den Arbeitgebern als willige Tarifpartner bei der Lohnsenkung zur Seite zu stehen. Gegen dieses trübe Tun hat es nun eine höchstrichterliche Entscheidung gegeben. Das Bundesarbeitsgericht hat der CGZP die Tariffähigkeit abgesprochen - weil die voraussetzt, dass die angebliche Gewerkschaft auch Mitglieder hat und nicht nur einen Vereinsvorstand, der Hungerlohn-Tarifverträge unterschreibt.

Ein erfreuliches Urteil für viele Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen im Land, die wegen eines von der CGZP unterschriebenen Tarifvertrags unterhalb der Löhne der Stammbelegschaften bezahlt wurden und beachtliche Summen einbüßen mussten. Die Gewerkschaft ver.di unterstützt sie nun dabei, die entgangene Lohndifferenz einzuklagen. Und dabei geht es um Summen von bis zu 30000 Euro. Man stelle sich nur vor, was man damit alles hätte machen können! Die Kinder hätten wohl schönere Ferien gehabt, eine bessere Waschmaschine wäre auch drin gewesen - und was nicht sonst noch alles.

Immerhin, nun winkt ja doch noch eine Chance auf Nachzahlung, wenn sie auch erst einmal eingeklagt werden muss.

Wer allerdings nach Jahren der illegal unterbezahlten Leiharbeit heutzutage arbeitslos ist und Hartz IV beziehen muss, könnte sich von seiner gerichtlich erstrittenen Nachzahlung immer noch keine neue Waschmaschine kaufen. Denn die eingeklagte Summe würde von der Arbeitsagentur sofort auf den mageren Hartz-IV-Bezug angerechnet. Das alles hat System, es heißt Agenda 2010.

Bericht Seite 10