Vorteile für die Gewerkschaftsmitgliedschaft, die in Tarifverträgen abgesichert sind? Geht das? Grundsätzlich ja. Das hat das Bundesarbeitsgericht Mitte März entschieden. In dem Urteil (Az 4 AZR 366/09) ging es um eine Regelung bei der Hamburger Lagerhausgesellschaft (HHLA). Dort hatte ver.di neben tariflichen Verbesserungen für alle Beschäftigten ausgehandelt, dass ihre Mitglieder eine Erholungsbeihilfe in Höhe von 260 Euro erhalten. Das haben die Richter nicht in Frage gestellt. Solche einfachen Vorteilsregelungen sind nach ihrer Ansicht weiterhin möglich.

Allerdings hatte ver.di bei der HHLA auch vereinbart, dass ver.di-Mitglieder zusätzlich einen gleich hohen Anspruch erhalten, wenn der Arbeitgeber den anderen Beschäftigten ebenfalls eine entsprechende oder sonstige Leistung zahlt. Das ist eine sogenannte Spannensicherungsklausel, die den Vorteil gegenüber Nichtmitgliedern sichert. Das halten die Richter des Bundesarbeitsgerichts nicht für zulässig. In einer Pressemitteilung begründen sie ihre Entscheidung damit, dass es die "Tarifmacht der Koalitionen" überschreite, wenn der Vorsprung der Gewerkschaftsmitglieder nicht ausgleichbar sei. Dann würde der Tarifvertrag dem Arbeitgeber die arbeitsvertragliche Gestaltungsmöglichkeit nehmen, die nicht oder anders organisierten Arbeitnehmer/innen mit Gewerkschaftsmitgliedern gleichzustellen.

"Damit wird es den Gewerkschaften erschwert, sich im Wettbewerb um Mitglieder zu positionieren. Das ist bedauerlich, weil allein die Mitglieder einer Gewerkschaft die Lasten und die Risiken der Tarifarbeit in einem Unternehmen tragen", sagte Jens Schubert, Leiter der ver.di-Rechtsabteilung. Die HHLA hatte den Haustarifvertrag mit der Klausel zunächst unterzeichnet, später aber vor dem Arbeitsgericht Hamburg angefochten. Rund ein Drittel der rund 3 500 Beschäftigten des Unternehmens sind bei ver.di organisiert. ver.di schließt pro Jahr im Rahmen von Tarifverträgen bis zu 70 Vorteilsregelungen für Gewerkschaftsmitglieder ab. Für diese bedeutet das ein Plus von 200 bis 400 Euro pro Jahr. Dabei handelt es sich überwiegend um einfache Vorteilsregelungen. Fast alle bisherigen Vereinbarungen sind auf Ebene von Haustarifverträgen abgeschlossen. hla