Anfang 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die Berechnung der Regelsätze für die Grundsicherung für nicht verfassungskonform erklärt. Fast ein Jahr hat es gedauert, bis sich Bundesregierung und SPD auf eine Formel für die Neuberechnung geeinigt haben. Schon bei deren Bekanntgabe hatten der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften diese Berechnung kritisiert. Zwei neue Gutachten, die der DGB in Auftrag gegeben hat, bekräftigen diese Einschätzung.

Erstellt wurden sie von der Volkswirtin Irene Becker und dem Juristen Johannes Münder. Becker kritisiert, dass zu viele Detailpositionen aus der Einkommens- und Verbraucherstichprobe gestrichen worden seien. Damit stünden Langzeitarbeitslosen insgesamt rund 30 Prozent weniger für Konsumausgaben zur Verfügung als der relevanten Vergleichsgruppe. Auch Johannes Münder ist der Meinung, diese 30 Prozent seien zu viel für einen Ausgleich zwischen den individuell unterschiedlichen Bedarfen einzelner Langzeitarbeitsloser. Und das von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) propagierte Bildungspaket verfehle ebenfalls sein Ziel. Es benachteilige einen großen Teil der Kinder. DGB-Bundesvorstandsmitglied Annelie Buntenbach bemängelte außerdem, dass verdeckte Armut aus der maßgeblichen Referenzgruppe der Einkommens- und Verbraucherstichprobe nicht herausgerechnet worden sei. Außerdem würden in diese Gruppe Aufstocker/innen einbezogen.

Jetzt will der DGB mit Musterklagen die Zulässigkeit der Neuberechnung gerichtlich überprüfen lassen. Buntenbach hofft auf politische Einsicht, um den Betroffenen den Gang durch die Instanzen zu ersparen: "Eine Regierung kann kein Interesse daran haben, mehrfach vom Gericht gesagt zu bekommen, nicht verfassungskonform gearbeitet zu haben." hla

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