Im Streit über Doppelschichtverträge hat UPS eine Niederlage vor dem Landesarbeitsgericht eingefahren. Zur Erinnerung: 44 Beschäftigte von UPS erhielten Anfang 2010 eine Änderungskündigung. Eine Doppelschicht, sprich die Hälfte ihrer Arbeitszeit und natürlich deren Bezahlung, sollte ersatzlos wegfallen. Die zynische Begründung von UPS: Die Arbeitsbelastung in der Doppelschicht sei so hoch, dass bei Ableistung einer Doppelschicht von 34 Stunden die Krankheitsquote ansteigen würde. Dagegen haben die meisten Kollegen vor dem Arbeitsgericht mit Unterstützung der ver.di geklagt und gewonnen. UPS ging daraufhin in 37 Fällen in die zweite Instanz. Jetzt wurden die letzten Verfahren abgeschlossen. Sie endeten alle mit einem klaren Sieg der Kollegen.

Nun müssen sich die Arbeitsbedingungen ändern

ver.di Stuttgart begrüßt den Ausgang des Verfahrens und gratuliert den klagenden Kollegen für ihren Mut und ihr Durchhaltevermögen. Engelbert Reck, zuständiger Bezirkssekretär: "Es darf nicht sein, dass die Arbeit so belastend ist, dass sie nur halbtags getan werden kann. Hier muss sich dringend etwas an den Arbeitsbedingungen ändern."