Spaß im Alter dank sicherer betrieblicher Altersvorsorge

Da zahlt man treu und brav jeden Monat seinen Beitrag, holt im Streik buchstäblich die Kastanien aus dem Feuer – und dann das: Wer auf dem Trittbrett mitfuhr, aber gar nicht Mitglied einer Gewerkschaft ist, bekommt genau dasselbe. Weil’s der Arbeitgeber so will. Damit nicht noch mehr Leute der Gewerkschaft beitreten. Dass es auch anders geht, beweist das Unterstützungs- und Vorsorgewerk für den Dienstleistungsbereich, kurz: u.di.

u.di, ein eingetragener Verein, wurde im April 2002 gegründet, nachdem der Gesetzgeber mit der Riester-Reform massiv in das Rentenrecht eingegriffen hatte. Daher mussten und konnten neue Formen zur Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge (BAV) geschaffen werden. Dabei geht es vor allem auch darum, Rentenverluste auszugleichen. Und die Förderung dieser neuen Vorsorgeformen durch den Arbeitgeber kann man über Tarifverträge auch an eine ver.di-Mitgliedschaft knüpfen.

Beraten statt Makeln

„Wir arbeiten als Rentenberater und nicht als Versicherungsmakler“, betont Rudolf Hausmann, der seit dem 1. September 2012 als hauptamtlicher u.di-Vorsitzender fungiert. Für diesen Zweck wurde der Verein im November 2011 vom Amtsgericht Stuttgart auch offiziell ins Rechtsdienstleistungsregister eingetragen. Damit bescheinigte das Gericht u.di ausgewiesene Sachkunde und die besondere Qualifikation der für die Organisation handelnden Personen.

Zum u.di-Team zählt auch Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied Hubert Schmalz, der viel Erfahrung aus seiner früheren Tätigkeit als hauptamtlicher Gewerkschaftssekretär mitbringt. "Wir machen keine Einzelberatung", hebt er hervor, "das ist und bleibt Sache der Gewerkschaft". Stattdessen unterstütze u.di vor allem Betriebsräte sowie ver.di-Tarifkommissionen dabei, die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitneh-mer/innen vorteilhaft zu regeln. u.di wirkt mit an der Entwicklung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen, ist dabei stets mit zwei Sachverständigen vertreten: sachkundig zum einen im Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht, zum anderen im Versicherungsrecht.

In der betrieblichen Altersvorsorge gibt es kein individuelles Wahlrecht für die Beschäftigten; Verträge darüber werden immer zwischen dem Betrieb und einem Versorgungsträger geschlossen. "Früher hat der Arbeitgeber meist allein über die betriebliche Altersvorsorge entschieden", sagt der Initiator und bisherige u.di-Vorsitzende Willi Mück. "Dagegen setzen wir unseren Ansatz des Mitgestaltens." Denn die betriebliche Altersvorsorge habe Entgeltcharakter und sei daher grundsätzlich über Tarifverträge zu regeln.

Neues Bewusstsein

Brechen will u.di die Vorherrschaft des Modells der Entgeltumwandlung. Danach zahlen Beschäftigte ihre Beiträge weitgehend alleine, ohne finanzielle Unterstützung des Arbeitgebers, indem sie Teile ihres Gehalts dafür aufwenden. Sogar viele Arbeitnehmervertretungen halten dies immer noch für die einzige Form der betrieblichen Altersvorsorge. Dieses Verständnis, sagt Rudolf Hausmann, müsse einem neuen Bewusstsein weichen. Denn allzu viele Beschäftigte könnten sich die Entgeltumwandlung gar nicht leisten, und „zudem tragen die Arbeitgeber nichts dazu bei“.

Um dieses neue Bewusstein zu fördern, ist Information oberstes Gebot. Daher beteiligt u.di sich rege an sozialpolitischen Fachdebatten und besucht Tagungen von Tarif- und Betriebsparteien. Im Angebot hat der Verein die Muster für arbeitsrechtliche Versorgungswerke und deren Umsetzung.

Gezielt sucht u.di auch nach qualifizierten Leuten, die ehrenamtlich mitmachen wollen und sich auskennen im schwierigen Terrain der betrieblichen Altersvorsorge. Knapp drei Viertel der 35 Vereinsmitglieder arbeiten derzeit aktiv als u.di-Bevollmächtigte, viele von ihnen waren früher hauptamtlich bei einer Gewerkschaft beschäftigt.

Diese neuen Ideen und Modelle, die u.di gemeinsam mit der ver.di Service GmbH zu Vorteilsregelungen für Gewerkschaftsmitglieder entwickelt hat, begründen das selbstbewusst gewählte Motto, mit dem u.di wirbt: "Kein Brett nirgends" - sei es das Brett vor dem Kopf oder das Trittbrett, auf dem Außenstehende mitfahren, um die von der Gewerkschaft erkämpften Vorteile und Rechte auch für sich zu nutzen.

Weiter gilt aber ein BAG-Urteil vom März 2009, das "einfache Differenzierungsklauseln" erlaubt, wenn die für Gewerkschaftsmitglieder zusätzlich vereinbarten Leistungen "nicht Grundlage des laufenden Lebensunterhalts aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis sind". Damit hat das Gericht die sozialpolitische Notwendigkeit von Differenzierungsklauseln bestätigt. Ausdrücklich hat das BAG festgehalten, die "Früchte der Gewerkschaftsarbeit" solle "die tarifschließende Gewerkschaft für ihre Mitglieder ernten können und nicht für andere". Für derartige Vorteilsregelungen ist die tarifvertraglich gesicherte betriebliche Altersvorsorge sehr gut geeignet - und u.di hilft dabei, sie abzuschließen.

Vorteile für Mitglieder

Die Grundlage dafür bietet eine „schuldrechtliche Vereinbarung zugunsten Dritter“ nach den Paragraphen 328 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches. Sie verpflichtet den Arbeitgeber zu Leistungen an die Gewerkschaftsmitglieder. Den Antrag auf diese Leistung stellt das Mitglied jeweils an die ver.di Service GmbH, die sie dann beim Arbeitgeber geltend macht. Oder die Tarifvertragsparteien übertragen der ver.di Service GmbH zu diesem Zweck die Aufgaben einer gemeinsamen Einrichtung.

Beide Varianten führen dazu, dass Außenstehende die Vorteilsregelung nur dann in Anspruch nehmen können, wenn sie Mitglied der sie tragenden Gewerkschaft werden. Damit wird zwischen Mitglied und Nichtmitglied differenziert und gleichzeitig die BAG-Rechtsprechung beachtet.

Über Differenzierungsklauseln informieren ver.di und u.di zusammen mit Wissenschaftlern in Regionalkonferenzen: zunächst am 29. Oktober in Bonn und im nächsten Jahr an Orten, die noch im Dezember festgelegt werden.

Wer mehr über u.di wissen oder dessen Leistungen in Anspruch nehmen möchte, wende sich an das u.di Unterstützungs- und Vorsorgewerk für den Dienstleistungsbereich e.V., Industriestraße 24, 70565 Stuttgart, Tel. 0711 / 781 38 15, Fax 0711 / 781 38 23,

E-Mail: stuttgart@u-di.de

www.u-di.de