Eine Wohnung – ein Beitrag Mit einem einheitlichen Rundfunkbeitrag führen die Bundesländer das Solidarprinzip bei den öffentlich-rechtlichen Medien ein. Für die meisten Haushalte ändert sich dadurch nichts

Am 1. Januar 2013 tritt ein neues Finanzierungssystem für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Kraft. Die bisherige gerätebezogene Gebühr wird abgelöst durch den neuen "Rundfunkbeitrag". Ab 2013 gilt für die Bürgerinnen und Bürger der Grundsatz: "Eine Wohnung - ein Beitrag". Art und Anzahl der vorhandenen Rundfunkgeräte spielen künftig keine Rolle mehr.

Der Gesetzgeber zieht damit die Konsequenz aus der rasanten medientechnologischen Entwicklung. Denn längst haben Smartphones und Tablet-PCs den deutschen Markt erobert. Sie sind mehr als nur Telefone oder Computer im Miniformat. Sie sind auch Radio, Fernseher und manches mehr. Eine Unterscheidung verschiedener Gerätearten erscheint da überholt. Damit entfallen auch die als lästige "Schnüffelei" der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) empfundenen Nachforschungen, welche und wie viele Geräte in den einzelnen Haushalten vorhanden sind.

Finanziell ändert sich für 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger nichts. Sie zahlen weiterhin den bisherigen Beitrag in Höhe von 17,98 Euro. Dieser Beitrag bleibt mindestens bis Ende 2014 stabil. Viele Privatleute werden sogar entlastet. Das gilt vor allem für rund 1,5 Millionen Haushalte, in denen bislang Mehrfachgebühren bezahlt wurden. Wer zusammenwohnt, zahlt künftig nur einen Beitrag. Das betrifft besonders Familien mit erwachsenen Kindern, die bereits ihr eigenes Geld verdienen. Auch Wohngemeinschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften profitieren von der neuen Regelung. Mehr berappen müssen allerdings diejenigen, die aktuell nur ein Radio besitzen oder nur einen internetfähigen Computer angemeldet haben: Auch sie zahlen künftig den vollen Beitrag von 17,98 Euro.

In manchen Printmedien bekam der neue Rundfunkbeitrag mächtig Gegenwind. Da war von "Beutepolitik der GEZ" oder von "Behinderten-Abzocke" die Rede. "Jede Reform weckt Widerstände", räumt Hermann Eicher, Justiziar des Südwestrundfunks, ein. Zumal wenn es ums liebe Geld geht. Die meisten Vorwürfe seien jedoch falsch. Als besonders unfair empfand er eine reißerische Schlagzeile der Bild-Zeitung, wonach die GEZ jetzt ausforschen wolle "wer mit wem schläft". Eicher: "Das ist natürlich blanker Unsinn." Ziel der Reform sei die Vereinfachung: "Eine Wohnung, ein Beitrag." Dafür werde allerdings ein einmaliger Datenabgleich mit den Meldebehörden fällig. Gelegentlich wird unterstellt, es seien ARD und ZDF und Deutschlandradio selbst, die die Menschen willkürlich abkassierten. Dabei beruht die Reform auf der Grundlage eines Staatsvertrags, der von allen 16 Landesparlamenten ratifiziert wurde. Für einige Gruppen bringt die Neuregelung aber auch Verschlechterungen. So müssen behinderte Menschen, denen das Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, auf Antrag den ermäßigten Betrag von 5,99 Euro im Monat zahlen. Damit folgt der Gesetzgeber der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach Befreiungen aus Gleichheitsgründen nur wegen Bedürftigkeit erfolgen dürfen, nicht aus gesundheitlichen Gründen. Befreit sind dagegen Empfänger von Blindenhilfe und taubblinde Menschen. Auch Bürger/innen, die staatliche Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten, können sich wie bisher befreien lassen.

Ärgern dürfte sich dagegen so mancher TV-Verweigerer, der bislang nur den ermäßigten Beitrag für Radioempfang zahlte. Er wird künftig mit der vollen Gebühr zur Kasse gebeten. Nach der Logik der neuen Regelung spielt es nämlich keine Rolle, ob jemand ein Rundfunkgerät besitzt oder nicht. Abgesehen davon, dass der Kreis der TV-abstinenten Bürger recht verschwindend gering sein dürfte: Die neue Regelung basiere auf dem Solidarprinzip, argumentiert SWR-Justiziar Eicher.

Alle gesellschaftlichen Gruppen, auch Unternehmen und Behörden, leisteten einen Beitrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, damit ARD, ZDF und Deutschlandradio ihren gesetzlichen Auftrag unabhängig von wirtschaftlichen und staatlichen Interessen erfüllen könnten. Das Argument: "Wozu für etwas zahlen, was ich nicht nutze", greife daher nicht, findet Eicher. Auch wer keine Universität besuche oder niemals in die Oper gehe, trage schließlich mit seinen Steuern zum Erhalt solcher gesellschaftlich erwünschter Institutionen bei.

Bisherige "Schwarzseher" müssen sich übrigens keine Sorgen machen. Wer bislang der GEZ die lange Nase gezeigt hat, wird nicht nachträglich mit Strafgebühren zur Kasse gebeten. Der Nachweis, ob jemand bis Ende 2012 unangemeldet ein Radio- oder TV-Geräte nutzte, dürfte auch nach dem einmaligen Meldedatenabgleich im Jahr 2014 nur schwer zu erbringen sein. Die Zeiten der Kontrolle sind mit der Einführung des neuen Finanzierungsmodells ab 1. Januar 2013 endgültig vorbei.

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