Zwischen Mineralölkonzernen und Discountern sollten sich die Krankenkassen wiederfinden, zumindest wenn es nach der schwarz-gelben Bundesregierung geht. Sie wollte das Kartellrecht ändern. Eine Änderung hätte zur Folge gehabt, dass auch Krankenkassen künftig unter das Wettbewerbsrecht fallen würden.

Bislang gilt das Wettbewerbsrecht in erster Linie für private Unternehmen. Bei der Fusion von Krankenkassen hat bislang das Bundesversicherungsamt entschieden. Nach der Gesetzesänderung wäre das Bundeskartellamt zuständig. Herbert Weisbrod-Frey, Bereichsleiter Gesundheitspolitik beim ver.di-Bundesvorstand, warnt davor, dass so notwenige Fusionen verhindert werden könnten - zum Nachteil der Beschäftigten. Insbesondere bei einer wirtschaftlichen Schieflage einzelner Kassen seien diese oft wirtschaftlich notwendig. Er befürchtet, dass ansonsten Insolvenzen wie bei der City BKK im Sommer 2011 zunehmen werden. Nachteile hätte das Wettbewerbsrecht auch bei Verträgen. Zwar seien weiterhin Kollektiv- oder Einzelverträge von einzelnen Kassen mit Ärzten oder Krankenhäusern möglich. Würden sich aber mehrere kleinere Kassen zusammenschließen wollen, um als Gruppe bei Arzneimittelherstellern bestimmte Rabatte durchsetzen zu können, sei das nicht mehr möglich.

Ausgebremst im Bundesrat

Weisbrod-Frey befürchtet, dass die Bundesregierung mit ihrem Vorschlag erreichen will, dass die gesetzlichen Krankenkassen mittelfristig von einer öffentlichen in eine private Rechtsform wechseln. Ausgebremst wurde die Regierung allerdings Ende November vom Bundesrat. Er verwies den Gesetzentwurf in den Vermittlungsausschuss, nicht nur wegen der geplanten Änderungen, die die Krankenkassen betreffen. Die Länderkammer sprach sich dafür aus, dass für Krankenkassen nicht das Kartellrecht, sondern wie bisher die Regelungen des Sozialgesetzbuchs V gelten. Das entspricht den Forderungen von ver.di. Gleichzeitig wurde im Bundesrat gefordert, dass öffentliche Einrichtungen im Kartellrecht anders bewertet werden. Überschreiten die öffentlichen Einrichtungen in einer Kommune die 500-Millionen-Euro-Schwelle, kann das Kartellamt weitere Fusionen ablehnen. Davon seien derzeit auch häufig Krankenhäuser betroffen, sagt Weisbrod-Frey. Argumentiert werde dann mit der "Beherrschung durch eine Gebietskörperschaft".

Der Gewerkschafter sieht die Einwände des Bundesrats durchaus positiv. Unklar ist im Moment allerdings derzeit, ob der Vermittlungsausschuss noch in dieser Legislaturperiode über diesen Gesetzentwurf beraten wird. hla