Die Berufsfeuerwehrleute in Flensburg sind unzufrieden mit der Arbeit des Personalrats der Stadt Flensburg. Aus Sicht der ver.di-Mitglieder kümmert er sich nur unzureichend um ihre Belange, Feuerwehrleute sind in dem Gremium nicht vertreten. Deswegen möchten die ver.di-Mitglieder bei der Berufsfeuerwehr gerne einen eigenständigen Personalrat wählen.

Dafür hat sich die Mehrheit der wahlberechtigen Mitglieder bei der Berufsfeuerwehr bereits Ende 2010 ausgesprochen. Der Oberbürgermeister der Stadt Flensburg, Simon Faber, SSW, hat sich jedoch geweigert, die Berufsfeuerwehr zu einer Dienststelle im Sinne des schleswig-holsteinischen Mitbestimmungsgesetzes zu erklären. Das wäre eine Voraussetzung für die Wahl gewesen. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat in einem Urteil vom 9. November 2012 entschieden, dass der Oberbürgermeister verpflichtet sei, die Berufsfeuerwehr zu einer eigenständigen Dienststelle zu erklären. Eine Rechtsbeschwerde dagegen wurde vom Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen. Daraufhin hat die Stadt Nicht- zulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt allerdings nicht zur Entscheidung angekommen.

Verselbstständigung von Dienststellen

In der Begründung des Gerichts wurden Grundlagen für die Verselbstständigung von Dienststellenteilen erstmals klar definiert. Danach ist es nicht erforderlich, dass der Leiter eines verselbstständigten Dienststellenteils personalvertretungsrechtliche Kompetenzen hat. Außerdem hat das Gericht die Notwendigkeit eines Gesamtpersonalrats für die Stadt Flensburg festgestellt. Mit dieser Begründung wurde die von ver.di vertretene Linie vollends bestätigt. Inzwischen wurde bei der Feuerwehr ein Wahlvorstand gewählt und damit die Personalratswahl auch formell eingeleitet.