Ausgabe 07/2013
Kurznachrichten
Lernen für den Frieden
Unterschriftensammlung | Wie zivil muss Forschung bleiben? ver.di und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sprechen sich gegen Rüstungsindustrie und Militär in Bildungseinrichtungen aus. Sie treten ein für eine Gesellschaft, die von Aufklärung und Argumentation bestimmt ist - und nicht von gewaltsamer Durchsetzung politischer und wirtschaftlicher Interessen. Deswegen haben die beiden Gewerkschaften gemeinsam mit anderen gesellschaftlichen Gruppen und Parteien die bundesweite Unterschriftenaktion "Lernen für den Frieden" gestartet. Die Unterschriften sollen dann am 5. Dezember bei der Kultusministerkonferenz den politisch Verantwortlichen übergeben werden.
Landesbeschäftigte der City BKK haben Rückkehrrecht
Urteil | Die Beschäftigten der City BKK haben Anspruch auf Wiedereinstellung. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt im Oktober bestätigt. Vor 14 Jahren waren Landesbeschäftigte an die Betriebskrankenkasse (BKK) des Landes Berlin abgeschoben worden, allerdings mit der Zusicherung, im Notfall sei eine Rückkehr zum Land Berlin möglich. 2011 musste die City BKK wegen Überschuldung geschlossen werden, und den Landesbeschäftigten drohte die Ge- fahr, auf der Straße zu stehen. Denn das Land fühlte sich an sein Versprechen nicht mehr gebunden, weil sich die BKK zwischenzeitlich mit anderen zur City BKK zusammengeschlossen hatte.
Die Landesbeschäftigten klagten dagegen, ver.di unterstützte ihre Mitglieder mit Rechtsschutz. Die Richter/innen sagten, das Land habe die Beschäftigten veranlasst, einen sicheren Arbeitsplatz aufzugeben. Daher gebiete Sinn und Zweck der Zusage "das Verständnis, dass das beklagte Land auch nach der Vereinigung der BKK Berlin mit anderen Betriebskrankenkassen an seine Rückkehrzusage gebunden bleibt".
Aktenzeichen 9 AZR 564/12 u. andere
Frauen, Alleinerziehenden und Alleinlebenden droht Armut
Europa-STUDIE | Armutsgefährdet war 2011 rund jeder Sechste in Deutschland. Das hat das Statistische Bundesamt nach der Auswertung der Studie "Leben in Europa" mitgeteilt. Als armutsgefährdet gilt, wer über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt. Das sind für Alleinlebende in Deutschland 980 Euro im Monat, für eine Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren 2058 Euro im Monat. Darin sind staatliche Sozialleistungen enthalten, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bereits abgezogen. Frauen, Alleinerziehende und Alleinlebende hatten ein besonders hohes Risiko, arm zu werden. Zwei Drittel der Menschen, die in Haushalten mit überwiegend Arbeitslosen leben, sind von Armut bedroht. In Haushalten mit Erwerbstätigen sind es dagegen nur 7,8 Prozent.
DGB: Sichere Einreise in die EU ermöglichen
Flüchtlingspolitik | Der Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hat sich Anfang November in seinem Beschluss "Für ein Europa mit Zukunft - sozial, gerecht, demokratisch" auch für eine bessere Gestaltung der europäischen Zuwanderungspolitik ausgesprochen. Darin fordert das Gremium: "Schutzsuchenden muss die gefahrenfreie Einreise in die EU ermöglicht werden und die politisch gewollte Praxis von Grenzschutzbehörden, Flüchtlinge zurückzuweisen, sofort beendet werden." Bootsflüchtlinge, die auf hoher See angetroffen werden, sollten in den nächsten sicheren Hafen in der EU gebracht werden. Seeleute dürften nicht länger strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie Menschen in Seenot helfen. Weiter heißt es: "Derjenige Staat sollte für das Asylverfahren zuständig sein, in dem der Asylsuchende seinen Antrag stellen möchte. Dadurch möglicherweise entstehende Ungleichgewichte zwischen den Staaten sollten gerecht ausgeglichen werden. Die Inhaftierung von Flüchtlingen muss zudem beendet werden." In dem Beschluss geht es um Leitlinien des DGB für die Wahlen zum EU-Parlament am 25. Mai 2014.
17 Prozent weniger
Ost-West-Vergleich | Die durchschnittlichen Tariflöhne in Ost und West haben sich 23 Jahre nach der Wiedervereinigung weiter angenähert. Der Unterschied liege bei drei Prozent, meldet die Hans-Böckler-Stiftung. Unterschiede gibt es aber vor allem bei den tariflichen Arbeitszeiten und den Jahressonderzahlungen. Weitaus größer ist der Einkommensrückstand bei den ostdeutschen Beschäftigten, die nicht nach Tarif bezahlt werden. Insgesamt liegt der Unterschied bei 17 Prozent.