Ausgabe 05/2014
Anpassung der Gewerkschaftsbeiträge
11. Juli 2014
Im Juli 2014 wird bei allen Rentner/innen der Gewerkschaftsbeitrag entsprechend der gesetzlichen Rentenerhöhungen angeglichen. Laut ver.di-Satzung beträgt der Beitrag für Rentner/innen, Pensionäre/innen, Vorruheständler/innen, Krankengeldbezieher/innen und Erwerbslose 0,5 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens. Zugrunde gelegt wird hier das Gesamteinkommen, das seinen Ursprung in einem Arbeits-, Dienst- oder Amtsverhältnis hat. Der Mindestbeitrag beträgt 2,50 Euro monatlich.