Wer rettet wen?

Film - Die Finanzkrise in Europa ist immer noch Thema in den Schlagzeilen. Immer wieder gibt es neue Rettungsfonds, die betroffenen Länder bekommen ständig neue Vorgaben. Doch wer wen rettet, bleibt auch heute oft noch unklar. In ihrem neuen Film "Wer rettet wen?" zeigen Leslie Franke und Herdolor Lorenz, wie insbesondere die Banken und ihre Gläubiger von diesen Hilfen profitiert haben. Gleichzeitig wurden Sozial- und Arbeitsrechte abgebaut. So wurde die Krise zu einem weiteren Meilenstein einer neoliberalen Entwicklung. In dem Film, dessen Realisierung von zahlreichen Nichtregierungsorganisationen, darunter auch ver.di, unterstützt worden ist, ist aber kein bloßes Abbild von Hoffnungslosigkeit. Gezeigt werden auch Beispiele für eine Umverteilung von unten nach oben. Franke und Lorenz wollen mit ihrem Film wesentliche Strukturen und Mechanismen des Finanzkapitals sichtbar machen, damit die Bürgerinnen ihre Interessen in dem "Spiel der Milliarden" erkennen und durchsetzen können. Der Film hat am 11. Februar in 150 europäischen Städten Premiere.

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Armutszeugnis der Regierung

Tarifeinheit - Der von der Bundesregierung vorlegte Entwurf eines Gesetzes zur Erzwingung der Tarifeinheit im Betrieb liegt inzwischen dem Bundesrat vor und soll bereits Anfang März in 1. Lesung im Bundestag beraten werden. Dazu hat die Abgeordnete Beate Müller-Gemmeke, Fraktionssprecherin der Grünen für Arbeitnehmer/innenrechte, eine Kleine Anfrage zu 47 Aspekten und offenen Verfahrensregelungen an die Regierung gerichtet. Anfang Februar habe die Regierung laut Müller-Gemmeke um vier Wochen Fristverlängerung zur Beantwortung ihrer Fragen gebeten. "Aus meiner Sicht kann das nur als Armutszeugnis bezeichnet werden", so die Abgeordnete. "Wenn eine Regierung ein Gesetz vorlegt, dann sollte sie sich vorher Gedanken machen, Grundlagen recherchieren und alle Fragestellungen bedenken." Die Anfrage im Wortlaut unter:

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Schadensersatz wegen fehlender Kitaplätze

Urteil - Die Stadt Leipzig soll drei Familien Schadensersatz in Höhe von insgesamt 15.000 Euro plus Zinsen zahlen, weil deren Kleinkinder keinen Kitaplatz gefunden haben. Das hat das Landgericht Leipzig entschieden. Damit habe die Kommune den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz nicht umgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Leipzig will erst die Begründung des Gerichts abwarten und dann entscheiden, ob sie in Berufung geht.

Aktenzeichen 7 O 1455/14, 7 O 1928/14, 7 O 2439/14