Sitzend, von links nach rechts: Dr. Arvid Blume, Geschäftsführer der Netzbetreibergesellschaft, Leni Breymaier, ver.di-Landesbezirksleiterin, und Walter Böhmerle, Geschäftsführer der Netze BW GmbH und Erster Bürgermeister Michael Föll, stehend, dritter von links

Nach der Entscheidung der Stadt Stuttgart, die Strom- und Gasnetze zu rekommunalisieren, stand für die Beschäftigten die Frage im Raum: Was passiert mit uns? Derzeit sind sie bei der EnBW-Tochter NetzeBW beschäftigt, und damit gelten die Tarifverträge der privaten Energiewirtschaft in Baden-Württemberg.

Bis Mitte 2014 gab es nur Willensbekundungen, dass der Übergang nicht zu Lasten der Beschäftigten vonstatten gehen solle. Dies nahm die ver.di-Tarifkommission zum Anlass, die Arbeitgeber zu Verhandlungen zu einem Überleitungs- und Mitbestimmungstarifvertrag aufzufordern. Der soll die Arbeitsbedingungen und die Mitbestimmung für die Beschäftigten langfristig sichern.

Nach langen, teils zähen Verhandlungen ist eine Einigung gelungen, die den Beschäftigten große Sicherheit gibt. Alle Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge gelten für alle übergehenden Beschäftigten und Auszubildenden, die beim Inkrafttreten bereits einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag beim EnBW-Konzern hatten, bis einschließlich 2027 weiter. Sollten bestimmte Betriebsvereinbarungen angepasst werden, müssen diese materiell den vorangegangenen am nächsten kommen.

Die Netzbetreibergesellschaft (NBG) ist seit dem 1. Januar 2015 Mitglied im Arbeitgeberverband der Elektrizitätswerke Baden-Württemberg e.V. (AGVE). Sollte die Netzeigentumsgesellschaft (NEG) ab dem Jahr 2019 einem anderen Arbeitgeberverband beitreten, finden Verhandlungen statt. Kommt keine Einigung zur Überleitung zustande, gelten die bestehenden Tarifverträge bis einschließlich 2027 weiter.

Die betriebliche Altersversorgung bleibt erhalten und wird von der NBG weitergeführt. Der gewählte Betriebsrat im Netzgebiet Stuttgart ist bis zur nächsten Wahl 2018 für die Kolleg/innen, die übergehen, zuständig. Ebenso ist geregelt, dass in den Aufsichtsräten der NBG und NEG die Gewerkschaft ver.di und der Betriebsrat Mandate erhalten. Das ist wichtig, um auch dort die Mitbestimmung für die Beschäftigten auf Unternehmensebene zu erhalten.

Beispielhaftes Ergebnis

ver.di-Gewerkschaftssekretär Jakob Becker: "Nach langen, teils kontroversen, aber konstruktiven Verhandlungen ist es uns gelungen, einen Tarifvertrag zu vereinbaren, der die Anstellungsbedingungen langfristig sichert. Er ist eine gute Basis für die Beschäftigten, auch in Zukunft gute Bedingungen zu schaffen. Dieses Ergebnis ist beispielhaft dafür, dass es lohnt, sich gewerkschaftlich zu engagieren und konstruktiv für Beschäftigte einzusetzen. Daher laden wir die noch nicht organisierten Kolleginnen und Kollegen ein, Mitglied zu werden."