Seit dem 1. Januar gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde. Das bedeutet nach Aussagen von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, SPD, konkret, dass rund 3,7 Millionen Arbeitnehmer/innen Anspruch auf mehr Lohn und Gehalt haben. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes profitieren insbesondere un- und angelernte Arbeitnehmer/innen von der Lohnuntergrenze. Hingegen ist der Abbau von Arbeitsplätzen nicht eingetreten, mit dem vor allem wirtschaftsnahe Wissenschaftler/innen immer wieder gegen die Einführung des Mindestlohns argumentiert hatten.

Trotz dieser Erfolgsgeschichte hat die Ministerin am 30. Juni Vorschläge vorgelegt, die Änderungen bei der Aufzeichnungspflicht mit sich bringen. Damit gibt die Ministerin vor allem dem Druck der Koalitionspartner nach. Insbesondere die CSU, aber auch Teile der CDU standen der Lohnuntergrenze von Anfang an kritisch gegenüber. Mit ihrer Einführung hatten sie vor allem gegen die Pflicht der Arbeitszeit-Dokumentation mobil gemacht. Doch diese sind gerade aus ver.di-Sicht unabdingbar, damit die Einhaltung des Mindestlohngesetzes kontrolliert werden kann.

So schlägt Nahles vor, auf dem Verordnungswege die Arbeitsaufzeichnungspflicht auf einen Schwellenwert von 2 000 Euro regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts zu begrenzen. Das hört sich bei einem Stundenlohn von 8,50 Euro erst einmal hoch an. Geht man jedoch davon aus, dass jemand für seine Arbeit Zuschläge erhält, die nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden, ist auch diese Grenze schnell überschritten.

Außerdem sollen laut der Bundesarbeitsministerin Überstunden nach dem Arbeitszeitgesetz nicht mehr durch den Zoll überprüft werden. Betroffen sind davon besonders Saisonarbeitskräfte, die in Ausnahmefällen auch bis zu zwölf Stunden arbeiten können. Hier sollen die Behörden vor Ort die Kontrolle übernehmen, was die Überprüfung der Einhaltung weiter erschwert. Nach Ansicht von ver.di müssten die Ausnahmeregelung beim Mindestlohn unter anderem für Langzeitarbeitslose und Zeitungszusteller/innen abgeschafft werden. Doch dazu findet sich in Nahles' Bilanzpapier kein Wort.

hla