Ausgabe 05/2015
Kurznachrichten
Oben kommen mehr Zulagen an
Rister-Rente - Vor allem die Bezieher/innen höherer Einkommen profitieren von der sogenannten Riester-Rente. Zu diesem Schluss kommen Wissenschaftler/innen der Freien Universität Berlin und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung. Sie haben festgestellt, dass rund 32 Prozent der Gesamtförderung für diese private Altersvorsorge an Riester-Sparer/innen gezahlt werden, die zu den beiden oberen Zehnteln in der Einkommensverteilung gehören. Bei den Riester-Sparer/innen in den beiden unteren Zehnteln kommen nur 15 Prozent der staatlichen Förderung an. Hinzu kommt, dass im untersten Zehntel lediglich sieben Prozent einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, im obersten Zehntel hingegen 22 Prozent. Die Riester-Rente wurde 2002 eingeführt, um mit privater Vorsorge die gleichzeitig vorgenommene Kürzung des Rentenniveaus zu kompensieren.
Quote - Mit Beginn des kommenden Jahres gilt eine feste Geschlechterquote in Aufsichtsräten von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen. Nach einer Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung erfüllen derzeit nur gut ein Fünftel der betroffenen 105 Unternehmen die Vorgabe von mindestens 30 Prozent Frauen im Aufsichtsrat. Häufig schickt die Arbeitnehmerseite mehr Frauen in dieses Gremium, als die Arbeitgeber. Nach dem neuen Gesetz können jedoch Arbeitnehmer oder Anteilseigner darauf bestehen, dass jede Seite die 30-Prozent-Marke erreichen muss. Das Ergebnis der Studie belegt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung in den vergangenen 15 Jahren zu keiner spürbaren Erhöhung des Frauenanteils geführt hat. www.boeckler.de/geschlechterquote.htm
Mütter in der Teilzeitfalle
Studie - Nach der Geburt des ersten Kindes treffen Paare häufig berufliche Entscheidungen, die vor allem das weitere Leben von Frauen langfristig verändern. Waren vor der Geburt bei 71 Prozent der Paare beide Vollzeit berufstätig, sind es nach Geburt und Elternzeit nur noch 15. Überwiegend reduzieren Frauen ihre Arbeitszeit. Das sind die Ergebnisse einer Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag des Bundesfamilienministeriums. Für viele Frauen hat diese Entscheidung Zeit ihres Berufslebens Bestand.
Konkreter Vorschlag zur Rentenangleichung
Ostrenten - Auch 25 Jahre nach der Wiedervereinigung liegen die Ost- und Westrente immer noch nicht gleich auf. Seit dem 1. Juli beträgt der aktuelle Rentenwert im Osten 92,6 Prozent des Wertes im Westen. Deswegen hat das Ostrentenbündnis, dem auch ver.di angehört, Mitte Juni auf seinem Ostrentengipfel das überarbeitete Model "ver.di 2.0" vorgestellt. Der Vorschlag zeigt konkret, wie die Renten im Osten bis 2020 angeglichen werden können. Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag vereinbart, bis 2020 die Renten anzugleichen. Der Flyer zum Modell kann unter http://tinyurl.com/oaclm26 heruntergeladen werden.
Deutschland bei Partizipation unterm Durchschnitt
Menschen mit Behinderung - Nach Angaben des statistischen Bundesamtes lebten 2013 circa 10,2 Millionen Menschen mit einer anerkannten Behinderung in Deutschland. In der Altersgruppe zwischen 25 und 44 Jahren waren davon aber nur 67 Prozent erwerbstätig oder auf Arbeitssuche. Damit liegt Deutschland unter dem europäischen Durchschnitt und ist von der Europäischen Sozialberichterstattung als "weniger partizipationsorientiert" als die Nachbarländer Schweden und Frankreich eingestuft worden. Trotz einer gesetzlichen Verpflichtung arbeiten in einem Viertel der beschäftigungspflichtigen Betriebe keine schwerbehinderten Menschen, so das Statistische Bundesamt.
36 000 Unterschriften für "Rettet Bus und Bahn"
Öffentlicher Personennahverkehr - Mehr als 36 800 Unterschriften für die Aktion "Rettet Bus und Bahn" hat ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christine Behle Anfang Juli dem Finanzstaatssekretär Werner Gatzer übergeben. Grund der Unterschriftensammlung ist die immer noch unsichere Zukunft der Nahverkehrsfinanzierung in den Kommunen (ver.di publik berichtete). Derzeit liegt der Investitionsrückstand bei vier Milliarden Euro, jährlich kommen 330 Millionen Euro dazu. ver.di und die Unterzeichnenden fordern unter anderem die Sicherung einer auskömmlichen und dauerhaften Finanzierung von Infrastruktur und Betrieb, Nachholbedarf sowie Neu- und Ausbau des gesamten ÖPNV unter Beteiligung des Bundes.
ver.di fordert 3 000 Euro Grundvergütung
Altenpflege - Eine Aufwertung sozialer Berufe sowie eine Entlastung bei der Arbeit und eine Grundvergütung von 3 000 Euro brutto in Vollzeit forderte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler auf einer Altenpflegefachtagung Ende Juni in Kassel. In der Altenpflege mangele es stark an qualifiziertem Personal, daher müssten bis 2030 jährlich 10 000 zusätzliche Pflegekräfte ausgebildet werden. Zwar werde im Koalitionsvertrag der Regierung die Aufwertung von Pflegeberufen versprochen, allerdings ohne Aussagen zur Verbesserung der Personalsituation. Hinzu komme, dass es dem Beruf an Attraktivität fehle, so Bühler. Beschäftigte in der Altenpflege verdienen bundesweit durchschnittlich 21 Prozent weniger als in der Krankenpflege.
Die gesetzliche Rente stabilisieren
Frauen - Die Höhe der Renten von Frauen liegt häufig deutlich unter der von Männern. Ein Grund dafür sind ihre durchschnittlich geringeren Erwerbseinkommen. Allerdings sind Frauen in hohem Maße auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung angewiesen. Sie machen 71 Prozent ihres Alterseinkommens aus, bei Männern sind es 58 Prozent. Daher forderte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Eva Welskop-Deffaa bei der ver.di-Frauenalterssicherungskonferenz Anfang Juli in Berlin, die oberste Priorität auf die Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung zu legen. Für Frauen sei das Absinken des Rentenniveaus eine schwere Belastung. Es trage zur wachsenden Altersarmut bei. Ihre Vorstandskollegin Stefanie Nutzenberger sprach sich bei der Konferenz für eine Aufwertung von Frauenberufen und existenzsichernde Tarifverträge aus.