Ausgabe 05/2015
Tarifabschluss bei der Post erzielt
Der Tarifeinigung waren vier Wochen Streik vorangegangen. Um ihn zu unterlaufen, hatte die Post eigene Beschäftigte und zusätzliche Helfer mit 100-Euro-Prämien geködert. Sie hat mit Sonntagsarbeit versucht, die liegengebliebenen Briefe und Pakete an die Haushalte zu bringen, und damit gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen und sich dafür Rügen von Ministerien und Gewerbeaufsicht eingefangen. Zum Schluss waren 32.000 Postler/innen im Ausstand.
Nun gibt es einen Tarifabschluss. Für die knapp 140.000 Postbeschäftigten sind zunächst bis Ende 2019 betriebsbedingte Kündigungen und Änderungskündigungen ausgeschlossen. Auch Fremdvergaben in der Brief- und Verbundzustellung dürfen laut Tarifvertrag bis 31. Dezember 2018 nicht passieren. Der Fahrdienst soll mindestens bis zu diesem Datum erhalten bleiben.
Allerdings nimmt die Post die DHL Delivery GmbHs nicht wieder zurück. Deren Gründung war Auslöser des Konflikts gewesen. Die Post AG hatte den mit ver.di vereinbarten Vertrag zum Schutz vor der Fremdvergabe gebrochen und 49 Regionalgesellschaften für die Zustellung aufgebaut. Um diesen Vertragsbruch zu kompensieren, hatte die Gewerkschaft zum 1. April dieses Jahres die Bestimmungen zur Arbeitszeit gekündigt und ihre Forderungen mit Streiks untermauert.
Einmalzahlung und Lohnerhöhungen
Das Tarifergebnis sichert nun die bei der Post verbliebenen Paketzusteller dauerhaft individualrechtlich im Unternehmen ab. Beschäftigte, die zum Stichtag 1. Juli 2015 länger als 24 Monate ununterbrochen befristet eingestellt waren, sollen bei Eignung ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei der Deutschen Post AG bekommen.
Zum 1. Oktober 2015 gibt es eine Einmalzahlung von 400 Euro für die Postler/innen sowie Erhöhungen der Entgelte zum 1. Oktober 2016 um zwei Prozent und zum 1. Oktober 2017 um weitere 1,7 Prozent. Auch Azubis und Studierende an Berufsakademien bekommen mehr Geld. Der Prüfungsjahrgang 2015 wird übernommen. Die Wochenarbeitszeit bleibt bei 38,5 Stunden. Gegen Streikteilnehmer darf es keine Sanktionen geben.
Marion Lühring