Ausgabe 02/2016
Mit zweierlei Maß
Unterstützung ist angesagt
Als das Klinikum Ludwigsburg Ende 2015 versuchte, eine Betriebsrätin zu kündigen, hat der Betriebsrat der Kündigung widersprochen. Ein erster Gütetermin blieb Anfang des Jahres ohne Ergebnis. Da die Geschäftsführung die Betriebsrätin weiterhin kündigen will, muss sie nun die Notwendigkeit einer außerordentlichen Kündigung vor dem Arbeitsgericht Ludwigsburg detailliert darlegen.
Zum Hintergrund: Die Kollegin ist teilfreigestellte Betriebsrätin und arbeitet auf einer Überwachungsstation. Ihr wird vorgeworfen, dass sie die Pflegetätigkeit falsch eingeschätzt habe. ver.di sagt, dass so etwas keine außerordent- liche Kündigung zur Folge haben dürfe und derartige arbeitsrechtlichen Konsequenzen im Klinikum auch nicht üblich seien. Die Vermutung liegt nahe, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird, weil es sich um eine Betriebsrätin handelt.
Aufruf: Bitte unterstützen Sie die Kollegin und kommen Sie am Dienstag, den 5. April, um 11 Uhr zum Gerichtsprozess, Friedrichstr. 5, Ludwigsburg.