Von Hermann Schmid

Im Alter geht es Frauen in Frankreich finanziell deutlich besser als in Deutschland. Ihre Rente beträgt im Durchschnitt 811 Euro, bei deutschen Rentnerinnen dagegen nur 643 Euro im Monat. Männer erhalten in beiden Ländern nahezu gleiche Beträge in Höhe von knapp 1.600 Euro im Durchschnitt. Die Differenz bei den Frauen schlägt daher durch auf die durchschnittlichen Renten beider Geschlechter: 1.250 Euro pro Monat in Frankreich und nur 1.071 Euro in Deutschland.

Erhöht werden die Altersbezüge bei unseren westlichen Nachbarn so, wie sich die Preise entwickeln. In Deutschland hingegen sind die Einkommen der Erwerbstätigen der Maßstab dafür. In den letzten Jahren mit niedrigen Inflationsraten und hohen Tarifabschlüssen wirkte dies im Ländervergleich zum Vorteil deutscher Rentnerinnen und Rentner. Über die letzten 25 Jahre hinweg aber haben die Renten in Deutschland zehn Prozent ihrer Kaufkraft verloren, während sie in Frankreich stabil geblieben sind.

Alle zahlen ein

"Solidarität ist ein wesentliches Element unseres Systems", betont Manuel Bougeard, Frankreichs Botschaftsrat für Sozialpolitik am Pariser Platz in Berlin. "Bei uns zahlen alle ihre Beiträge ein: abhängig Beschäftigte und deren Arbeitgeber, Selbstständige und Freiberufler." In Deutschland dagegen seien von 4,4 Millionen Selbstständigen 3,3 Millionen nicht Teil der gesetzlichen Rentenversicherung.

Nach dem Umlageprinzip fließen die Einnahmen der französischen Rentenkassen im gleichen Jahr direkt in die Altersruhegelder der Versicherten ein. Organisiert wird dieses System von vier großen gesetzlichen Kassen - für Beamte, Privatwirtschaft, Selbstständige und Landwirtschaft - sowie mehr als 30 kleinen, die sich im November 2014 zu einer Rentenunion vereint haben. Zusammen wollen sie ihren Kontakt zu den Versicherten verbessern und Instrumente für mehr Transparenz ihrer Leistungen entwickeln. Dazu gehören ein einheitlicher Internet-Auftritt mit Zugriff auf das persönliche Konto, ein Programm zur Online-Berechnung der individuellen Rente sowie ein zentrales Register aller Versichertenkonten.

Mehr und bessere Betriebsrenten

Nicht auf Beiträgen beruhen die Leistungen der französischen Solidaritätsrente für bedürftige Personen, deren Rentenniveau damit bis zu 800 Euro erreichen kann. Ansprüche darauf entstehen mit Vollendung des 65. Lebensjahres, bei Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit schon mit 60 Jahren. Allein auf die Solidaritätsrente angewiesen waren im Jahre 2013 rund 70.000 oder 0,4 Prozent aller französischen Rentnerinnen und Rentner. In Deutschland lag dieser Anteil bei rund drei Prozent.

Als zweite wichtige Säule fungieren die in allen französischen Unternehmen eingeführten betrieblichen Zusatzrenten - ein in Deutschland noch stark ausbaufähiger Zweig, denn hierzulande verfügen nur etwa 25 Prozent der männlichen und elf Prozent der weiblichen Arbeitskräfte über eine Betriebsrente. Gemessen am jeweiligen Bruttoinlandsprodukt erreichen die gesetzlichen Renten in Deutschland und Frankreich jeweils einen Wert von etwa elf Prozent. Zusammen mit den Betriebsrenten sind es in Frankreich aber fünfzehn und in Deutschland nur etwas mehr als zwölf Prozent.

Kaum ins Gewicht fällt in Frankreich das Segment der kapitalgedeckten Privatrenten, die mit staatlichen Mitteln gefördert werden. So sind in Deutschland derzeit etwa 16 Millionen Riester-Verträge abgeschlossen, in Frankreich gibt es dagegen nur etwa zwei Millionen vergleichbare Verträge.

Berechnet wird die französische Altersrente nicht wie in Deutschland nach Entgeltpunkten, sondern auf Grundlage des Durchschnittsverdiensts der 25 besten Versicherungsjahre. Zeiten der Ausbildung, des Wehrdiensts und der Kindererziehung werden dabei berücksichtigt. Auch die Zahl der Kinder kommt zur Geltung. Der Beitragssatz für die erste und zweite Säule beträgt zusammen 26,4 Prozent.

Betrachtet man die Erwerbs-, Renten- und Kapitaleinkommen sowie die sozialen Leistungen, so geht es den älteren Menschen in Frankreich nicht schlechter als den Erwerbstätigen. Ihr Jahreseinkommen betrug im Jahre 2013 im Durchschnitt 20.590 Euro, also rund 96 Prozent der 21.500 Euro bei den Erwerbstätigen. In Deutschland erreicht dieses Verhältnis hingegen nur einen Wert von 85 Prozent.

Fiel im Jahre 1970 noch rund ein Viertel aller Rentnerinnen und Rentner in Frankreich unter die Armutsgrenze, so betrug dieser Anteil 43 Jahre später nur noch knapp acht Prozent - gegenüber fast fünfzehn Prozent in Deutschland.

Anreize für längeres Arbeiten

Vor allem dank seiner Familienpolitik gehört Frankreich mit einer Rate von zwei Kindern pro Frau - zusammen mit Irland und Island - zu den geburtenstärksten Ländern Europas. Dies stabilisiert im Prinzip das umlagefinanzierte Rentensystem. Risiken bergen allerdings die im Vergleich zu Deutschland wesentlich höhere Jugendarbeitslosigkeit und die schlechtere Entwicklung der französischen Wirtschaft.

Zudem gibt es in Frankreich seit 2003 Anreize für einen längeren Verbleib im Erwerbsleben: Ältere Arbeitnehmer/innen erhalten einen Zuschlag bei späterem Eintritt in die Rente. Erweitert wurden ihre Möglichkeiten einer Beschäftigung während der Rente und des schrittweisen Ausstiegs aus dem Erwerbsleben. So stieg der Anteil der 55- bis 64-jährigen Beschäftigten von 37 Prozent im Jahre 2003 auf 47 Prozent 2014. In Deutschland liegt dieser Anteil mit 65 Prozent allerdings noch wesentlich höher; zwischen beiden Zahlen liegen die knapp 52 Prozent als Durchschnitt in der Europäischen Union. Das tatsächliche Renteneintrittsalter lag 2014 in Frankreich bei 62,3 Jahren.

Eine Frührente bei besonderen Lasten

In jedem Jahr scheiden rund 700.000 Neurentner/innen aus dem Erwerbsleben aus, und zugleich drängen etwa 850.000 junge Leute neu in den Arbeitsmarkt. Weil viele von ihnen keine Arbeit finden, wächst der Anteil der Beitragspflichtigen nicht so schnell wie der Anteil der Älteren an der Gesamtbevölkerung.

Dieser Entwicklung sollen seit 1993 fünf Rentenreformen entgegensteuern. Damit wurden unter anderem

  • die für eine Rente ohne Abschläge notwendige Versicherungsdauer von 37,5 auf 43 Jahre gestreckt,
  • die Regelaltersgrenze stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben,
  • das gesetzliche Renteneintrittsalter von 60 auf 62 Jahre erhöht und
  • eine Frührente mit 60 Jahren bei besonderer Belastung am Arbeitsplatz oder bei einem Einstieg ins Berufsleben vor dem 20. Lebensjahr eingeführt.

"Damit ist", so Botschaftsrat Manuel Bougeard, "das französische Rentensystem nun mindestens bis zum Jahre 2025 gesichert."