Ende Mai fanden in den entsprechenden Gremien des Bundestages Anhörungen zu zwei Gesetzen statt, zum einen zum Pflegeberufereformgesetz, zum anderen zum Dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG). Zu beiden Entwürfen hat ver.di Stellungnahmen vorgelegt.

Bei der Reform der Pflegeausbildung begrüßt ver.di, dass jetzt die Schulgeldfreiheit eingeführt werden soll. Dieser Schritt sei längst überfällig, sagt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Ebenso spricht sie sich für die geplante Einführung von Umlageverfahren und Vorgaben zum Umfang der Praxisanleitung aus. In zentralen Fragen bestehe aber Nachbesserungsbedarf. So sehe der Gesetzentwurf vor, die Ausbildungen in der Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege zusammenzuführen. Bühler weist darauf hin, dass das notwenige spezifische Wissen der Fachberufe erhalten bleiben müsse: "Schließlich macht es einen fachlichen Unterschied, ein Kleinkind zu pflegen oder einen alten Menschen." Ziel von ver.di sei daher eine integrierte Ausbildung, die nach drei Jahren zur Arbeit in dem Beruf qualifiziere.

Mitreden können

ver.di bekräftigt die Forderung, die betriebliche Mitbestimmung ausnahmslos zu sichern. Betriebs- und Personalräte sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen müssten auch zukünftig bei Fragen rund um die Ausbildungsbedingungen mitreden und -entscheiden können. Diese Aufgabe dürfe nicht an die Schulen übertragen werden. Dafür müsse in jedem Fall ein Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb geschlossen werden.

Das Dritte PSG, das die schwarz-rote Bundesregierung jetzt vorgelegt hat, hat die Stärkung von Kommunen in Bezug auf die Koordination, Kooperation und Steuerung in der Pflege zum Schwerpunkt. Daher begrüßt ver.di den Entwurf ausdrücklich, denn der Pflege im Quartier müsse zukünftig eine noch größere Bedeutung zukommen. Es entspreche dem erklärten Wunsch der überwiegenden Zahl der Pflegebedürftigen, so lange wie möglich im vertrauten Umfeld selbstbestimmt zu leben, heißt es in der ver.di-Stellungnahme. Dazu sei jedoch ein Netz von verschiedenen Hilfsmöglichkeiten erforderlich, das ausgebaut werden müsse.

ver.di kritisiert aber, dass auch der vorliegende Gesetzentwurf nicht dazu beitrage, das Pflegerisiko komplett über die Leistungen der Pflegeversicherung abzusichern. Dazu hat ver.di bereits vor einiger Zeit ein Konzept einer Pflegevollversicherung vorgelegt, das mit moderaten Beitragssteigerungen finanzierbar ist. Außerdem weist ver.di in der Stellung- nahme darauf hin, dass die Arbeits- und Einkommensbedingungen für beruflich Pflegende verbessert werden müssten.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit fehlen bereits Ende dieses Jahres knapp 19.000 examinierte Altenpflegefachkräfte. Ein Grund dafür ist auch die Bezahlung. ver.di fordert, dass examinierte Altenpfleger/innen in Vollzeit 3.000 Euro brutto verdienen sollen. Derzeit liegt das Gehalt bei durchschnittlich 2.441 Euro. "Viele Arbeitgeber nutzen die Empathie der Beschäftigten und ihr Engagement schamlos aus. Das ist angesichts der hohen Belastung und Verantwortung nicht hinnehmbar", heißt es dazu in der ver.di-Stellungnahme. hla