Die Erhöhung zum 1. Juli 2016 kann für viele erstmals zur Steuerpflicht führen. Der ver.di-Lohnsteuerservice hilft

Die Rentner/innen in Deutschland bekommen in diesem Jahr die höchste Rentenerhöhung seit 23 Jahren. Das sind 54 Euro mehr pro Monat durchschnittlich. In den alten Bundesländern werden die Renten um 4,25 Prozent und in den neuen Bundesländern um 5,95 Prozent erhöht. Durch die Erhöhung werden nach Aussagen der Bundesregierung rund 160.000 Rentner/innen im Jahr 2016 erstmals steuerpflichtig. "Wie viel Steuern und ob überhaupt Steuern zu zahlen sind, hängt jedoch sehr stark von der individuellen Situation ab", sagt Edmund Lennartz vom ver.di-Lohnsteuerservice.

Mit dem "Alterseinkünftegesetz" hat die Bundesregierung 2005 die sogenannte nachgelagerte Besteuerung eingeführt. Wer vor dem Jahr 2005 in Rente gegangen ist, hat dauerhaft einen einmalig ermittelten Freibetrag von 50 Prozent. Bei Renteneinstieg bis zum Jahr 2040 wird der steuerpflichtige Anteil der Rente von 50 Prozent schrittweise auf 100 Prozent steigen, so dass dann die gesamte Rente steuerpflichtig sein wird. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2016 beträgt der steuerpflichtige Anteil jetzt schon 72 Prozent. Die restlichen 28 Prozent bleiben steuerfrei. Dieser Freibetrag steigt bei folgenden Rentenerhöhungen dann nicht mit.

Natürlich haben Rentner/innen wie alle anderen Steuerpflichtigen auch die Möglichkeit, ihre Steuerschuld zu verringern, manche sogar auf null. Von den steuerpflichtigen Einkünften können zum Beispiel Pauschbeträge für Behinderte, Pflegeaufwendungen, gezahlte Spenden, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen und mehr abgesetzt werden. Nur wenn das zu versteuernde Einkommen nach Abzug dieser Aufwendungen sowie der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge noch oberhalb des Grundfreibetrags von 8.652 Euro liegt, müssen Steuern gezahlt werden.

Wer als Rentner im Jahr 2016 Einkommen von mehr als 16.000 Euro hat (Verheiratete 32.000 Euro), sollte vom ver.di-Lohnsteuerservice prüfen lassen, ob er eine Steuererklärung abgeben sollte, rät Lennartz. Sollte sich herausstellen, dass aufgrund der Rentenhöhe auch in Zukunft die Abgabe einer Steuererklärung nicht erforderlich ist, kann eine Nicht- veranlagungsbescheinigung beantragt werden.

Beratung durch ver.di

Die ver.di-Lohnsteuerbeauftragten helfen Mitgliedern bei allen Steuerfragen rund um Rente und Einkommensteuererklärung. Ansprechpartner/innen und weitere Infos zu dem kostenlosen Mitgliederservice gibt es in jedem ver.di-Bezirk und im Mitgliedernetz. Marion Lühring

https://mitgliedernetz.verdi.de