Der Grundsatz "Fördern und Fordern" ist noch von der Entstehung der sogenannten Hartz-Gesetze her in der Erinnerung. Was bei Langzeitarbeitslosen schon nicht funktioniert hat, soll jetzt bei der Integration von Geflüchteten erneut versucht werden. Denn diese Maxime ist der Kern des Integrationsgesetzes, das Bundestag und Bundesrat Anfang Juli verabschiedet haben.

Auch hier bedeutet er Sanktionen und Einschnitte bei den Regelbedarfen. So sei der Besuch eines Integrationskurses verpflichtend - allerdings gebe es noch kein ausreichendes Angebot dafür, heißt es in der Ausgabe 243 des ver.di-Informationsdienstes sopoakutell. Außerdem blieben große Gruppen von Geflüchteten bei Integrationsmaßnahmen außen vor, weil die Bundesregierung ihnen keine gute Bleibeperspektive voraussage.

ver.di macht sich stattdessen stark für ein Konzept, das der Arbeits- und Ausbildungsförderung der meist jungen Geflüchteten einen besonderen Stellenwert einräumt. Ein Integrationsjahr würde Qualifizierung, Integrationskurs, Spracherwerb und die Aneignung beruflicher Kenntnisse miteinander verbinden, sagt Romin Khan, Referent für Migrationspolitik beim ver.di-Bundesvorstand, zu dem Gegenkonzept. Ziel sei auch der Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen im Rahmen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. "Wer Integration will, muss die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass sie gelingt", so der ver.di-Referent für Migrationspolitik.

Erinnerung an Ein-Euro-Jobs

Weiterer Teil der Regierungspläne sind 100.000 Arbeitsgelegenheiten, die von der Bundesregierung geschaffen und aus Bundesmitteln finanziert werden. Diese Arbeitsgelegenheiten erinnern an die Ein-Euro-Jobs. Der Deutsche Gewerkschaftsbund bezeichnete sie bereits Ende Mai in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf als nicht geeignet, um neu Angekommene zu qualifizieren.

Der ver.di-Bundeserwerbslosenausschuss weist darauf hin, dass die Bundesregierung mit diesen Arbeitsgelegenheiten gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verstoße. Sie schaffe mit der Möglichkeit, die Aufwandsentschädigung auf bis zu 80 Cent pro Stunde zu drücken, ein Zwei-Klassen-System bei den Ein-Euro-Jobs. Das Integrationsgesetz bedeute aus Sicht des Ausschusses eine weitreichende Entrechtung der Betroffenen.

Wissenschaftler/innen, Künstler/innen und Autor/innen hatten den Entwurf des Integrationsgesetzes in einem offenen Brief als "Rückschritt in die 1980er Jahre" bezeichnet. Er sei getragen von Misstrauen und Vorverurteilungen.