Der Bundesfinanzhof hat die Neuregelung der Pendlerpauschale abgelehnt

Wo beginnt der Weg zur Arbeit? Steuerlich können Berufspendler seit Beginn dieses Jahres ihre Fahrtkosten erst ab dem 21. Entfernungskilometer absetzen. Als verfassungswidrig haben unter anderem ver.di und der DGB diese Änderung kritisiert.

Fachlich kompetente Unterstützung bekam ver.di jetzt vom Bundesfinanzhof. Die Richter urteilten Anfang September ebenfalls, dass die Kürzung verfassungswidrig sei (Az: VI B 42/07). Jetzt soll das Bundesverfassungsgericht im kommenden Jahr endgültig entscheiden. Bis dahin werden alle Einkommenssteuerbescheide für 2007, in denen Fahrtkosten abgerechnet werden, nur vorläufig erteilt.

Edmund Lennartz vom Arbeitskreis ver.di-Lohnsteuerservice rät dazu abzuwarten und Ruhe zu bewahren. Denn wer sich jetzt noch einen Freibetrag für die Fahrkosten auf der Lohnsteuerkarte eintragen lasse, müsse damit rechnen, dass er das Geld zurückzahlen muss - wenn das Bundesverfassungsgericht anderer Ansicht sei als der Bundesfinanzhof.

"Die Eintragung des Freibetrags ist nicht erforderlich, da die Pendlerpauschale mit der Einkommensteuererklärung 2007 Anfang 2008 geltend gemacht werden kann. Es geht also kein Anspruch verloren", sagt Lennartz.

"Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt, wird das Bundesfinanzministerium nach neuen Wegen suchen, den rund 15 Millionen Arbeitnehmern das Geld aus der Tasche zu ziehen", ist sich Lennartz sicher. Irgendwie müsse der Bundesfinanzminister ja seine Steuergeschenke für die Wirtschaft finanzieren. HLA

www.verdi-lohnsteuerservice.de