Ausgabe 06/2016
Sozialwahl
Die Sozialwahl ist die Wahl zu den Selbstverwaltungsorganen der gesetzlichen Sozialversicherungsträger in Deutschland. Sie findet alle sechs Jahre statt, im Frühjahr 2017 wird das nächste Mal gewählt. Gewählt wird bei allen Trägern der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung; die Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit wird ernannt. Damit wird sichergestellt, dass Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter/innen gleichermaßen in der Selbstverwaltung mitbestimmen können.
Auch ver.di wird sich wieder bei vielen Trägern der Sozialversicherung mit eigenen Listen oder gemeinsamen Listen mit anderen DGB-Gewerkschaften zur Wahl stellen. Kandidat/innen dafür werden schon seit Längerem gesucht. Zur Zeit werden diese Listen erstellt, der Gewerkschaftsrat wird als höchstes ver.di-Gremium zwischen den Kongressen in seiner Sitzung Ende September darüber entscheiden. Besonders wird darauf geachtet, auch jüngere Kandidat/innen und Frauen auf vorderen Listenplätzen aufzustellen.
Für ver.di zählt die Vertretung der Versicherteninteressen in der Selbstverwaltung der Sozialversicherung zu den wichtigsten Aufgaben. So soll garantiert werden, dass die Versicherten für ihre Beiträge auch verlässlich die Leistungen erhalten, mit denen ihre großen Lebensrisiken abgesichert sind. http://arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de/selbstverwaltung/sozialwahlen
Wer gerne wissen möchte, was zu den vielfältigen Aufgaben der Selbstverwalter/innen gehört, findet auf der Website des ver.di-Ressorts Arbeitsmarkt- und Sozialversicherung zahlreiche Beispiele. In verschiedenen Interviews erzählen die Kolleg/innen über ihr Selbstverständnis und ihre Aufgaben. Außerdem hat ver.di den Tag der Selbstverwaltung etabliert. Jährlich im Mai wird bei einer großen Veranstaltung über die Aufgaben der Selbstverwaltung berichtet. So will ver.di zu mehr Transparenz über diese wichtigen Aufgaben beitragen. http://arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de/selbstverwaltung/selbstverwalterinnen-im-portraet