Zwei Pflegestärkungsgesetze (PSG) hat die schwarz-rote Bundesregierung in dieser Legislaturperiode bereits verabschiedet, das dritte soll noch im Dezember Bundestag und Bundesrat passieren, damit es zum 1. Januar 2017 in Kraft treten kann. Die ersten beiden waren in erster Linie Leistungsgesetze, in denen Ansprüche von Pflegebedürftigen und Angehörigen definiert und festgeschrieben werden. Außerdem wird darin ein neuer Pflegebegriff verankert. Das PSG III räumt den Kommunen zukünftig in Bezug auf Koordination, Kooperation und Steuerung in der Pflege eine wichtige Bedeutung ein. Das begrüßt ver.di ausdrücklich.

Dietmar Erdmeier, Gewerkschaftssekretär im Bereich Gesundheitspolitik des ver.di-Bundesvorstands, weist darauf hin, dass es dem erklärten Wunsch der überwiegenden Zahl der Pflegebedürftigen entspreche, so lange wie möglich in der häuslichen und familiären Umgebung selbstbestimmt leben zu können.

Mehr Beratung

Allerdings wüssten viele nicht über die ihnen zustehenden Leistungen Bescheid, sodass die geplanten Beratungsstellen auf kommunaler Ebene sinnvoll seien. Sie müssten künftig mit den Pflegekassen im Sinne der Pflegebedürftigen gut kooperieren. Gleichzeitig müsse auch die Unabhängigkeit in der Beratung gewahrt werden, da die Kommunen als Träger der Sozialhilfe oft auch Kostenträger für die Pflegebedürftigen seien, ebenso wie die Pflegekassen.

Jedoch bedeutet aus ver.di-Sicht eine gute Beratung nicht gleichzeitig auch eine gute Versorgung. "Das Gesetz greift zu kurz, weil das entscheidende Instrument fehlt. Wir brauchen unverzüglich verbindliche bundesweite Personalvorgaben. Diese müssen sich am konkreten Bedarf der pflegebedürftigen Menschen orientieren", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Ansonsten bleibe alles nur Stückwerk.

Um die Pflege in Deutschland ausreichend zu finanzieren, vertritt ver.di das Konzept einer Pflegevollversicherung. Die führe zwar auch zu höheren Beiträgen, allerdings nur geringfügig. Durch eine Einbeziehung von mehr Zahlenden stelle sie die Ansprüche aber auf eine breitere und vor allem verlässliche finanzielle Basis. Im Gegenzug solle es damit verlässliche und ausreichende Leistungen geben, damit sich niemand im Alter mehr Sorgen machen muss, ob die notwenigen Leistungen erbracht und vor allem auch finanziert werden können. hla