Ende September, kurz vor der vom Bundesverfassungsgesetz angedrohten erneuten Beschäftigung des Gerichts mit der Erbschaftssteuer, haben sich Bundesrat und Bundestag im Vermittlungsausschuss auf einen Kompromiss geeinigt. Doch auch nach der jetzt ausgehandelten Einigung müssen Firmenerben künftig weitgehend keine Erbschaftssteuer zahlen, zumindest wenn sie das Unternehmen fortführen und die Arbeitsplätze erhalten. "Auch in Zukunft soll es superreichen Unternehmerfamilien und Großaktionären möglich sein, ihre riesigen Vermögen steuerfrei zu übertragen. Mit dem Schutz von Arbeitsplätzen lässt sich das nicht begründen", kritisierte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske die Einigung.

Allerdings gibt es schon Zweifel daran, ob die neue Regelung verfassungsgemäß ist (ver.di publik berichtete). Der ver.di-Vorsitzende geht davon aus, dass auch dieser Kompromiss "einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht stand- halten wird".

Derzeit beträgt das Einkommen aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer nur rund fünf bis sechs Milliarden Euro. Das ist nicht einmal ein Hundertstel des gesamten Steueraufkommens in Deutschland. Die Einnahmen fließen in die Länderkassen. "Dagegen könnte eine gerechte Besteuerung viele Milliarden zusätz- liche Einnahmen bringen. Damit könnten zehntausende zusätzliche Arbeitsplätze etwa in Kitas, Schulen und Pflege finanziert werden" sagte Bsirske weiter. ver.di macht sich schon lange für eine Erbschaftssteuer stark, die diesen Namen auch verdient. red