Marion Lühring ist Redakteurin der ver.di publik

Arbeitshetze ist zunehmend Alltag, daran hat auch der technische Fortschritt nichts geändert. Vier von fünf Beschäftigten quer durch alle Branchen nutzen Computer, Smartphone und Co, doch die Arbeitsbelastung hat zugenommen. Wer schon schlechte Arbeitsbedingungen hat und oft unbezahlte Arbeit leistet, der nimmt auch eher Arbeit mit nach Hause. Arbeitsdruck, Mehrarbeit, Pausenverzicht und atypische Arbeitszeiten führen immer öfter dazu, nicht mehr von der Arbeit abschalten zu können.

Gute Arbeit ist nach wie vor nicht selbstverständlich, sie muss gestaltet werden. Dabei helfen Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und Gesetze wie das bestehende Arbeitszeitgesetz, das die tägliche höchstzulässige Arbeitszeit und die Mindestruhezeiten zwischen Ende und Wiederaufnahme der Arbeit regelt. Auch zum Schutz der Gesundheit. Nun aber will Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) an der Arbeitszeit schrauben und bestehende Regelungen aushebeln, wenn sie im Weißbuch für Arbeit 4.0 mehr Flexibilität durch Wahlarbeitszeit in Aussicht stellt. Sie verspricht einen schönen Nachmittag mit den Kindern, im Gegenzug könne man selbstbestimmt abends arbeiten. Wahlarbeitszeit eben.

Aber ist so eine freie Wahl überhaupt realistisch? Wie gut lassen sich die Interessen der Beschäftigten bei Wahlarbeitszeit durchsetzen? Wie schnell fällt der freie Nachmittag aus, die Mehrarbeit am Abend oder in der Nacht aber nicht, weil Überstunden und atypische Arbeitszeiten zunehmend üblich werden?

Mehr Einfluss auf die Arbeitszeitgestaltung, das wäre sicher wünschenswert, um Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Doch wenn ein Modell der Wahlarbeitszeit den Beschäftigten nutzen und nicht zu Lasten ihrer Gesundheit gehen soll, dann darf am bisherigen Arbeitszeitgesetz nicht gerüttelt werden. Es hatte schließlich seinen guten Grund, warum die Schutzregelungen darin eingeführt wurden.