Beitragsanpassung bei Senior/innen

Im Juli 2018 wird bei allen Seniorinnen und Senioren der Gewerkschaftsbeitrag entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung angeglichen. Nach der ver.di-Satzung Paragraph 14 beträgt der Beitrag für Rentner/innen und Pensionäre /innen „0,5 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens aus dem Gesamteinkommen, das seinen Ursprung in einem Arbeits-, Dienst- oder Amtsverhältnis hat. Der Mindestbeitrag beträgt 2,50 € monatlich“.

ver.di im Internet für Seniorinnen und Senioren: senioren.verdi.de