„Das ist kein Kavaliersdelikt“

Die Mindestlohnkommission hat Ende Juni empfohlen, den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in zwei Stufen auf 9,35 Euro pro Stunde anzuheben. Setzt die Bundesregierung die Empfehlung der Kommission per Verordnung um, steigt die Lohnuntergrenze zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro. Ab 1. Januar 2020 werden mindestens 9,35 Euro pro Stunde gezahlt. Der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske begrüßte, dass der jüngste Tarifabschluss im öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen doch noch Eingang in die beschlossene Anhebung gefunden hat. Das mache deutlich, wie wichtig gewerkschaftliches Handeln für die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns sei.

Die Kommission, der auch je drei Vertreter/innen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber angehören, hat einen 182-seitigen Bericht vorgelegt, in dem sie auch die Auswirkungen einer gesetzlichen Lohnuntergrenze beschreibt. Insbesondere für diejenigen, die vor der Einführung des Mindestlohns Anfang 2015 geringere Stundenlöhne hatten, sind diese deutlich gestiegen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung weist allerdings in einer jüngst vorgelegten Untersuchung darauf hin, dass gerade in den unteren Einkommensbereichen die Zahl der Arbeitsstunden seit der Einführung des Mindestlohns abgenommen habe. Zum 1. Januar 2015 war die gesetzliche Lohnuntergrenze in Deutschland eingeführt worden. Angestoßen worden war dieses Thema vor allem von den Gewerkschaften ver.di und NGG.

Die Kommission macht in ihrem Bericht noch einmal deutlich, wie wichtig Kontrollen sind. Die Zahl der Kontrollen ist im Vergleich zu den Vorjahren zwar schon angestiegen, allerdings fordert auch die Kommission eine höhere Kontrolldichte. Nur so könnten Verstöße gegen das Mindestlohngesetz zügig und nachhaltig aufgedeckt und geahndet werden. Der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske sprach in diesem Zusammenhang von Rechtsbruch: „Das ist kein Kavaliersdelikt.“ Die Politik müsse durch schärfere Kontrollen klarmachen, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht unterschritten werden dürfe. Unternehmer, die das tun, bezeichnete Bsirske als „Rechtsbrecher“ – und die müssten hart bestraft werden.