Den Regierungsentwurf eines Familienentlastungsgesetzes hat das Bundeskabinett am 27. Juni 2018 auf den Gesetzgebungsweg gebracht. Wie aus einem Bericht des Bundestags hervorgeht, sollen damit Kindergeld, Grund- und Kinderfreibeträge steigen und die „kalte Progression“ eingedämmt werden. Es seien finanzielle Erleichterungen um knapp zehn Milliarden Euro jährlich vorgesehen. „Wir wollen damit insbesondere die Situation von Familien mit geringeren und mittleren Einkommen verbessern“, hatte Finanzminister Olaf Scholz, SPD, im Rahmen einer Regierungsbefragung des Bundestages erklärt.

Zum 1. Juli 2019 soll, wie im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbart, das Kindergeld zunächst um 10 Euro monatlich steigen: auf 204 Euro für das erste und zweite, 210 Euro für das dritte und 235 Euro für jedes weitere Kind. Auch der Kinderfreibetrag soll bis 2020 um 384 Euro monatlich erhöht werden. Der Grundfreibetrag steigt 2019 von 9.000 auf 9.168 Euro und 2020 auf 9.408 Euro.

Scharfe Kritik kam von der Fraktion „Die Linke“: Deren Bundestagsabgeordnete Katrin Werner bemängelte, das Gesetz gehe an denjenigen Familien vorbei, „die es am dringendsten benötigen“. Dazu zählt sie Hartz-IV-Berechtigte und auch Ein-Eltern-Familien, die Unterhaltsvorschuss beziehen. Die gingen leer aus, weil die Erhöhung des Kindergeldes vollständig auf ihre Grundversorgung angerechnet werde.

Beim Kinderzuschlag bat Finanzminister Scholz „um etwas Geduld“: Es handele sich bei dessen Überarbeitung um eine grundlegende Reform, die Zeit brauche. Es gebe noch viele bürokratische Hürden. hem

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