Jetzt beraten lassen

Befristung – Sachgrundlose Befristungen sind unzulässig, wenn zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zuvor bereits einmal ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Das ändert sich auch nicht, wenn dazwischen drei Jahre liegen. So ist es im Teilzeit- und Befristungsgesetz festgeschrieben, und das gilt ohne Einschränkung. Das hat im Juni das Bundesverfassungsgericht festgelegt und damit eine anderslautende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahre 2011 für nichtig erklärt. Das BAG war der Meinung gewesen, eine neue sachgrundlose Befristung bei demselben Arbeitgeber sei dann möglich, wenn das Ende des vorangegangenen Arbeitsverhältnisses mehr als drei Jahre zurückliegt (AZ 7 AZR 716 / 97). Diese durch das BAG gesetzte Frist ist jetzt wieder vom Tisch. Gerichtsverfahren, die in Erwartung des Urteils aus Karlsruhe unterbrochen wurden, können nun fortgesetzt werden. Gewerkschaftsmitglieder mit Vorbeschäftigungszeiten, die aktuell erneut beim selben Arbeitgeber in einem sachgrundlos befristeten Job arbeiten und nun eine Entfristung anstreben, sollten sich in ihrem zuständigen ver.di-Büro beraten lassen. (AZ 1 BvL 7 / 14; 1 BvR 1375 / 14)


Kein Durchbruch

Galeria Kaufhof – Das angeschlagene Warenhausunternehmen Galeria Kaufhof benötigt eine Neuausrichtung und ein Sanierungskonzept. Doch ein reines Kostensenkungsprogramm, bei dem die Beschäftigten zur Kasse gebeten werden, ist mit ver.di nicht zu machen. Die Gewerkschaft befindet sich derzeit in Vorverhandlungen über einen Sanierungs- und Beschäftigungssicherungstarifvertrag. Derzeit beunruhigen die Beschäftigten Meldungen über eine mögliche Fusion mit Karstadt zur Deutschen Warenhaus AG. Bei Galeria Kaufhof sind derzeit 16.838 Menschen beschäftigt, davon 14.222 in Vollzeitstellen.


Streik möglich

Real – ver.di schließt Streiks bei Real nicht aus, um für die rund 34.000 Beschäftigten die beruflichen und finanziellen Interessen tarifvertraglich zu sichern. Das Unternehmen war erst kürzlich aufgespalten worden. Die zum Metro-Konzern gehörende Real GmbH will künftig einen mit dem Verein DHV abgeschlossenen Vertrag anwenden, nach dem die Beschäftigten im Verkauf etwa in Bayern im Jahr rund 9.500 Euro weniger verdienen würden. Mit der Flucht aus dem Flächentarifvertrag sollen auch die auslaufenden Verträge von rund 4.500 befristet Beschäftigten nicht verlängert werden. ver.di wirft den Managern vor, Neueingestellte gegen Altbeschäftigte auszuspielen und auf Kosten der Belegschaft sanieren zu wollen. Seit der Aufspaltung Reals gibt es bei ver.di eine Eintrittswelle. Die Beschäftigten wollen einen Tarifvertrag für die ganze Belegschaft durchsetzen.


Zustimmung nicht empfohlen

Tageszeitungen – Auch in der 7. Verhandlungsrunde für die 13.000 Tageszeitungsjournalist/innen hat der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) kein Angebot vorgelegt, das der Gewerkschaftsforderung nach einer Reallohnsteigerung entsprochen hätte. Die Unternehmer haben sich am 1. Juli zwar für die ersten beiden Jahre der Laufzeit auf die Gewerkschaften zubewegt, wie Matthias von Fintel, Verhandlungsführer der dju in ver.di, berichtet. Nicht akzeptabel sei aber eine Gesamtlaufzeit von 31 Monaten bei einer Einmalzahlung von 600 Euro im Jahre 2020 ohne jegliche tabellenwirksame Gehaltserhöhung. Die dju hat den Verhandlungsstand den Mitgliedern ohne Zustimmungsempfehlung zur Abstimmung vorgelegt. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat sich hingegen mit Einmalzahlungen zufriedengegeben und die Einigung mit dem BDZV paraphiert, obwohl sich, wie bei ver.di (mit 89,2 Prozent), auch die DJV-Mitglieder für unbefristete Streiks ausgesprochen hatten.