Druckereien – Das Medienunternehmen Bertelsmann will die Prinovis-Tiefdruckbetriebe in Nürnberg ab 2021 schließen. Etwa 700 Beschäftigte werden damit ihre Arbeitsplätze verlieren. Weitere Arbeitsplätze bei beauftragten Subunternehmen sind ebenfalls betroffen. Erst 2017 waren für die Prinovis-Standorte in Ahrensburg, Dresden und Nürnberg drastische Lohneinbußen durchgesetzt worden. Der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke sagte, der Bertelsmann-Konzern stehe in der Pflicht, die abgepressten Lohneinbußen zurückzuerstatten. Mit Abfindungen sei es allein nicht getan. Es gehe jetzt um ein umfassendes Programm zur Entwicklung von Beschäftigungsalternativen und um umfassende Qualifizierung für die Beschäftigten, die vom Verlust ihres Arbeitsplatzes in Nürnberg bedroht seien.


Lars und Meike Schlecker

Gefängnis für Schlecker-Kinder

Handel – „Es ist nichts mehr da, haben Sie das noch nicht verstanden?!“, schnauzte Meike Schlecker am 30. Januar 2012 Journalisten kurz nach der Anmeldung der Insolvenz an. Nun ist bewiesen, sie hat gelogen. Nur wenige Tage zuvor hatten sich die Kinder Lars und Meike Schlecker Millionen aus dem Imperium ausgezahlt und mehr Schaden angerichtet als ihr Vater Anton Schlecker. Dafür müssen sie nun ins Gefängnis, für zwei Jahre und sieben Monate. Eine Berufung hat der Bundesgerichtshof abgelehnt. Anton Schlecker kommt mit einer Bewährungsstrafe davon. Ihm konnte nicht nachgewiesen werden, ab wann er die Insolvenz verschleppt und Geld beiseite geschafft hat. Er konnte geltend machen, er habe geglaubt, es gehe irgendwie weiter. Für die Kinder ließ das Gericht dieses Argument nicht zu. Mit der Schlecker-Pleite verloren 25.000 Beschäftigte, überwiegend Frauen, ihre Arbeit. Die Familie Schlecker lebt dagegen laut Medienberichten noch immer finanziell auf großem Fuße.


Massenklagen hatten Erfolg

Tarife – Unternehmen, die aus der Tarifbindung aussteigen, müssen unter Umständen trotzdem weiterhin Tarifgehälter zahlen. Das zeigt ein Arbeitsrechtsstreit, den jetzt Beschäftigte der Bremer Tageszeitungen AG (BTAG) gewonnen haben. Der Verlag des Weser Kuriers hatte 2005 die Tarifbindung für Redaktions- und Verlagsangestellte beendet, bezahlte angestammte Arbeitskräfte aber weiter analog zum Tarif. 2016 verließ er auch den Druckervertrag. Fortan richtete er sich in allen Sparten nicht mehr nach den Tarifen. Dagegen klagten rund 50 Beschäftigte. Sie forderten eine weitere Teilhabe an Tariferhöhungen, denn ihre Arbeitsverträge nähmen ausdrücklich Bezug auf den Tarif. Ihre Prozesse endeten je nach Ausgestaltung und Alter ihres Vertrags. Die meisten siegten vor dem Bremer Landesarbeitsgericht (LAG). Bei neun von ihnen ging die BTAG in Revision. Nachdem das Bundesarbeitsgericht signalisierte, dass das LAG habe korrekt entschieden, zog der Verlag die Revision zurück. Die LAG-Urteile sind damit rechtskräftig. stg