Du hast eine Ausbildung begonnen? Das solltest Du wissen!

Anfang August haben viele Jugendliche ihre Berufsausbildung begonnen. Gerade am Anfang gibt es viele Fragen, beispielsweise wie viel Urlaub man bekommt, ob Überstunden erlaubt sind, und was eigentlich passiert, wenn man den Ausbildungsplatz wieder wechseln möchte, weil man überhaupt nicht zufrieden ist. Zu allen diesen Themen können sich Auszubildende bei ihrer Gewerkschaft beraten lassen. ver.di ist für sie da. Hier die wichtigsten Antworten:

Was heißt Probezeit?

Die Probezeit dauert ein bis maximal vier Monate. Während dieser Zeit können sowohl Auszubildende als auch der Betrieb das Ausbildungsverhältnis ohne Begründung kündigen. Das muss aber trotzdem schriftlich erfolgen.

Kann man nochmal wechseln?

Auszubildende können kündigen oder einen Aufhebungsvertrag mit dem Betrieb vereinbaren und ihre Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen. Wenn der bisherige Betrieb aber nicht einverstanden ist, brauchen sie einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung. Auszubildende sollten erst kündigen, wenn sie einen neuen Betrieb gefunden haben, der sie übernimmt.

Was ist mit Urlaub?

Wie viel Urlaub Auszubildenden pro Jahr zusteht, kann man im Ausbildungsvertrag und im entsprechenden Tarifvertrag nachlesen. Mindestens zwei Wochen vom Jahresurlaub müssen am Stück gewährt werden.

Wie viel Vergütung gibt es?

Die Ausbildungsvergütung ist für viele Auszubildende in Tarifverträgen festgelegt. Aber auch wenn kein Tarifvertrag gilt, muss die Vergütung angemessen sein. ver.di hilft weiter, wenn es Fragen gibt.

Was ist mit Überstunden?

Überstunden sind in der Ausbildung grundsätzlich nicht vorgesehen, da die Auszubildenden den Beruf ja erst in dem Betrieb erlernen sollen. Dazu reicht die vertraglich festgelegte Ausbildungszeit aus. Sollte es doch zu Ausnahmefällen kommen, dann gelten das Arbeitszeitgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Welche finanziellen Hilfen gibt es?

Auszubildende können bei der Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, wenn das Geld nicht reicht. Eltern von Auszubildenden unter 25 Jahren erhalten außerdem weiterhin Kindergeld, solange ihr Kind eine Ausbildung macht. Wenn der Auszubildende nicht mehr zu Hause wohnt und den Eltern keine Kosten durch ihn entstehen, müssen die Eltern ihm das Kindergeld auszahlen.

Weitere Informationen

jugend.verdi.de

Infoportal von ver.di zur Ausbildung: www.ausbildung.info

ver.di-Mitgliederservice: start.verdi-mitgliederservice.de

ver.di bildet aus

Zum zweiten Mal schreibt ver.di 14 Stellen im Traineeprogramm für zukünftige Gewerkschaftssekretär*innen aus. Die Ausbildung dauert 18 Monate. Im ersten Jahr werden die Grundlagen in mehrwöchigen Theorieeinheiten gelegt und mit der praktischen Einarbeitung vertieft. Danach folgt eine halbjährige Spezialisierungsphase; entweder branchenbezogen in der Betriebs- und Tarifarbeit oder in der Jugendarbeit. Bewerbungen sind bis zum 30. September 2019 möglich.

Ausgeschrieben werden die Stellen Anfang September unter: karriere.verdi.de