Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und auch die anderen Wohlfahrtsverbände machen wichtige soziale Arbeit, nicht nur in der Pflege. Im Umgang mit den eigenen Beschäftigten halten sie ihre hohen Ansprüche aber nicht immer ein. Die Beschäftigten fordern jetzt tarifvertraglichen Schutz, das Niveau des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) sollte es sein.

Alle Wohlfahrtsverbände haben eine Vorbildfunktion, und somit auch der deutsche Wohlfahrtsverband AWO. Er ist mit 230.000 Mitarbeiter*innen in rund 13.000 Einrichtungen einer der größten Arbeitgeber in Deutschland. Aktiv ist die AWO, die in diesem Jahr 100 Jahre besteht, in Kindertagesstätten, in der Altenhilfe, in Ganztagsschulen, Freizeiteinrichtungen und Beratungsstellen. In ihrem Grundsatzprogramm bekennt sie sich „vor ihrem geschichtlichen Hintergrund als Teil der Arbeiterbewegung“ zu den Werten des „freiheitlich-demokratischen Sozialismus“ und damit zu Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit. Seit sie aber 2006 den bundesweiten Tarifvertrag gekündigt hat, wird für dieselbe Arbeit allenthalben ganz unterschiedlich gezahlt.

„Die Arbeiterwohlfahrt ist ein starker Partner, wenn es um die Bekämpfung von Diskriminierungen, Altersarmut oder Kinderarmut geht“, sagt die für Wohlfahrt zuständige ver.di-Sekretärin, Marion Leonhardt. „Der politische und soziale Anspruch der AWO und die Wirklichkeit stimmen jedoch noch nicht überall überein, wenn man die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten ansieht.“ Die AWO zahle mancherorts zu 100 Prozent nach dem TVöD, anderswo aber gebe es deutlich schlechtere oder gar keine Tarifregelungen, bestätigt Axel Weinsberg, zuständig bei ver.di für die Tarifarbeit.

Den Beschäftigten reicht es jetzt. Bei einer Tarifkonferenz für die AWO im März in Leipzig kritisierten Beschäftigtenvertreter*innen die unterschiedlichen Lohnniveaus und Arbeitsbedingungen. Die rund 70 Teilnehmer*innen aus allen ver.di-Landesbezirken forderten die Rückkehr zu einem bundesweiten Tarifvertrag mindestens auf dem Niveau des TVöD und verabschiedeten eine Resolution mit dem Titel „100 Jahre AWO – 100 Prozent Tarif“. Wo AWO draufstehe, müsse auch AWO drin sein, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler.

Tarifliche Meilensteine

Dass Tariferfolge möglich sind, zeigen verschiedene Beispiele: In Rostock erreichte ver.di 2017 einen Haustarifvertrag, der 2020 TVöD-Niveau erreicht. „Das ist ein wichtiger Meilenstein“, sagt der ver.di-Landesfachbereichsleiter Nord, Steffen Kühhirt. Denn inzwischen zahlen dort alle Wohlfahrtsverbände auf TVöD-Niveau. „Von der entstandenen Tarifdynamik profitieren nun auch Beschäftigte anderer Träger“, weiß Kühhirt. Als Erklärung zieht er den hohen Fachkräftebedarf heran. „Da können die Beschäftigten auch mehr fordern.“

In Mecklenburg-Vorpommern hat ver.di 2017 mit acht AWO-Kreisverbänden und dem Landesverband einen Manteltarifvertrag ausgehandelt, der inzwischen für fast alle dortigen AWO-Einrichtungen gilt. Mit einem Kreisverband wird zurzeit noch verhandelt. Hinzu kam 2018 ein Vergütungstarifvertrag, der bis 2024 TVöD-Niveau erreicht. „Anfangs lagen die Entgelte noch um 15 bis 35 Prozent darunter, jetzt sind sie bei 90 Prozent“, freut sich Kühhirt.

Ein weiterer Erfolg: In Thüringen ist Anfang des Jahres die AWO des Regionalverbandes Mitte-West aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten und in den Arbeitgeberverband der AWO Deutschland eingetreten, um die Tarifverträge mit ver.di aushandeln zu können und nicht mehr mit der DHV im Christlichen Gewerkschaftsbund.

In Nordrhein-Westfalen bekommen die AWO-Beschäftigten tariflich gesicherte Löhne und haben im März erneut einen guten Abschluss erkämpft: In drei Stufen erhalten sie 7,6 Prozent mehr Lohn. Hinzu kommt eine Vorteilsregelung für ver.di-Mitglieder, die in 2019 und 2020 je einen zusätzlichen freien Tag bringt.

In Bayern haben die Beschäftigten im Mai ebenfalls eine erfolgreiche Lohnrunde hinter sich gebracht und 30 Tage Urlaub für alle erkämpft, 210 Euro Einmalzahlung zum 1. April 2019, 7,58 Prozent mehr Gehalt in drei Stufen, die Erhöhung des Nachtzuschlags und die Angleichung an die TVöD-Tabellenwerte für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst, die nicht in Kindergärten arbeiten und unter das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz fallen.

ver.di und die Berliner AWO, bestehend aus Landesverband, Kreisverbänden und AWO pro:mensch, haben sich nach drei Streiktagen im Juni auf ein Tarifergebnis verständigt: Seit 1. April 2019 sind die Entgelte auf das Niveau von 93,07 Prozent der aktuellen Tabelle des Tarifvertrages für die Landesbeschäftigten angehoben, ab September sind es 94 Prozent.

Im Saarland wird noch verhandelt, am 12. August geht es in Saarbrücken weiter. ver.di fordert die Übernahme der aktuellen Tabellenentgelte des TVöD.

Bei anderen Wohlfahrtsverbänden gibt es ebenfalls unterschiedliche Tarife, unsichere Beschäftigung und Flucht aus Tarifverträgen. So haben die Caritas und die Diakonie bis auf wenige Ausnahmen keine Tarifverträge.

Die rund 80 Teilnehmer*innen einer ver.di-Tagung mit Vertreter*innen aller Wohlfahrtsverbände im Juni in Berlin forderten einen flächendeckenden Tarifvertrag in der Altenpflege und begrüßten in einer Resolution, dass sich Wohlfahrtsverbände in der Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) zusammengeschlossen haben, um einen flächendeckenden Tarifvertrag auf den Weg zu bringen. Empört waren sie darüber, dass sich das Deutsche Rote Kreuz (DRK) dem verweigerte. Wie die anderen Wohlfahrtsverbände trage auch das DRK eine gesellschaftliche Verantwortung dafür, die Altenpflege attraktiver zu machen. „Nur mit einer flächendeckend besseren Bezahlung und guten Arbeitsbedingungen können genug Arbeitskräfte gewonnen und in diesem so wichtigen Beruf gehalten werden“, heißt es in der Resolution. „Das ist im Interesse der Beschäftigten, der pflegebedürftigen Menschen und der Gesellschaft als Ganzes.“

ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler sagte zur Gründung der BVAP: „Unser Ziel ist ein Tarifvertrag, der vom Bundesarbeitsminister auf das gesamte Arbeitsfeld erstreckt wird, damit Beschäftigte in der stationären und ambulanten Pflege für ihre verantwortungsvolle und oft auch sehr belastende Arbeit endlich überall anständig bezahlt werden.“ Sylvia Bühler betonte, ver.di sei für die Tarifverhandlungen bereit, der Forderungskatalog sei aufgestellt. Bestehende bessere Tarifverträge werden natürlich nicht angetastet.