Ausgabe 05/2019
Tarif vor Mindestlohn
Mehr Geld für Beschäftigte in der Pflege, das soll es nun sozusagen per Gesetz geben. Den Weg dafür hat das Bundeskabinett am 19. Juni 2019 geebnet, als es den Gesetzentwurf für bessere Löhne in der Pflege beschloss. Das Pflegelöhneverbesserungsgesetz ist ein konkretes Ergebnis der „Konzertierten Aktion Pflege“ von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD).
„Mit dem Gesetz wird die rechtliche Basis geschaffen, um in der Altenpflege einen Tarifvertrag flächendeckend zur Anwendung zu bringen“, sagt Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. Die Grundvoraussetzungen für Tarifverhandlungen sind derweil auch geschaffen: Anfang Juni 2019 wurde die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) gegründet. Und bereits im Herbst letzten Jahres hat ver.di die Tarifkommission Altenpflege gebildet und sich auf Verhandlungen mit dem neuen Arbeitgeberverband vorbereitet. „Die Masse an Einrichtungen in der Altenpflege hat bisher keinen Tarifvertrag. Dort werden die Kolleg*innen immer noch ausgebeutet“, sagt Viola Bute, die Mitglied in der ver.di-Tarifkommission Altenpflege ist. „Und genau deshalb brauchen wir einen flächendeckenden Tarifvertrag,“ sagt die examinierte Altenpflegerin des Hamburger Trägers Pflegen&Wohnen.
Über die Pflegemindestlohnkommission seien faire Löhne in der Altenpflege bisher nicht erreicht worden. „Ein Tarifvertrag ist ohnehin immer mehr wert als ein Mindestlohn“, sagt Viola Bute und betont, dass neben den Löhnen auch die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert werden müssen, um den Beruf attraktiver zu machen.
Ziel von ver.di ist es, noch in diesem Jahr einen Tarifvertrag abzuschließen. Dieser soll dann durch den Bundesarbeitsminister bundesweit auf die gesamte Altenpflege erstreckt werden. „Dann werden endlich auch die Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten bislang beschämend niedrig bezahlen, zu besseren Löhnen verpflichtet; das sind vor allem kommerzielle Anbieter“, sagt Sylvia Bühler. Bereits bestehende bessere Tarifverträge bleiben natürlich unangetastet, da bei dem angestrebten flächendeckenden Tarifvertrag Altenpflege das Günstigkeitsprinzip gelten wird. Maren Skambraks