Ausgabe 06/2019
Pflegerisiko verlässlich absichern
Der Kampf gegen Altersarmut soll schon auf dem Arbeitmarkt beginnen
Die Pflegeversicherung soll nach dem Willen der Delegierten des ver.di-Bundeskongresses das Pflegerisiko verlässlich absichern (Antrag B126). Keiner solle Sorge haben müssen, bei Pflegebedürftigkeit von der Sozialhilfe abhängig zu werden. Gleichzeitig sollen die gesetzlichen Regelungen zur Freistellung von Menschen mit Pflegeverantwortung verbessert werden.
Die Gesundheitsversorgung wollen die Delegierten nicht dem Markt überlassen (B165). Sie sei zentrale Aufgabe des Sozialstaats. Dazu tragen auch gesetzliche Vorgaben zur Personalbemessung, eine geänderte Finanzierung sowie die Vernetzung von ambulanter und stationärer Pflege bei. Die Ausgliederung von Beschäftigten in Töchter müsse enden.
Die Absicherung bei Arbeitslosigkeit soll neu ausgerichtet werden und vor allem einen Schutz vor dem Wechsel in die Grundsicherung bieten (B090). Die Arbeitslosenversicherung soll die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt aktiv fördern, je nach Beschäftigungszeit soll sich der Anspruch auf Leistungsbezug entsprechend verlängern. Aufstocker*innen sollen aus der Grundsicherung geholt werden, Regelsätze existenzsichernd und transparent sein. Kürzungen und Sanktionen verbieten sich nach Meinung der Delegierten bei ihrer derzeitigen Höhe. Die Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherung sollen gestärkt werden (B086). Außerdem soll für sie eine Geschlechterquote eingeführt werden, da der Frauenanteil noch sehr niedrig ist (B087).
Alle Lern-, Arbeits- und Lebensbedingungen sollen weiter barrierefrei gestaltet werden (B082). Inklusion von Anfang an soll selbstverständlich sein. Die Pflichtquote von sechs Prozent für die Beschäftigung Schwerbehinderter soll wieder eingeführt werden, die Ausgleichsabgabe bei Nichteinhaltung deutlich erhöht werden. Schutzrechte für Menschen mit Behinderungen, aber auch für Schwerbehindertenvertretungen wollen die Delegierten stärken.
Tarifflucht verbieten
Der Kampf gegen Altersarmut soll bereits auf dem Arbeitsmarkt beginnen: Mit der Durchsetzung von Flächentarifverträgen, dem Verbot von Tarifflucht, der Abschaffung prekärer Arbeitsverhältnisse und der Anhebung des Mindestlohns (B114). Die Beitragspflicht für Kranken- und Pflegeversicherung soll auf den Stand von vor 2004 zurückgesetzt werden, auch um eine Doppelverbeitragung zu vermeiden (B070). Heike Langenberg