Gute Arbeit

Gute Arbeit ist und bleibt das Leitbild von ver.di, so der erste Leitantrag A001 des Bundeskongresses. Um gute Arbeit zu erreichen, kämpft ver.di für die Verteidigung und Rückeroberung der Flächen- beziehungsweise Branchentarifverträge. Die Gewerkschaft will damit den durch die Agenda-Reformen befeuerten Unterbietungswettlauf bekämpfen. Dazu bedarf es auch Mindeststandards. ver.di setzt sich deshalb weiterhin dafür ein, dass noch in dieser Legislaturperiode der Mindestlohn auf mindestens 12 Euro pro Stunde angehoben und anschließend an die Tariflohnentwicklung des Vorjahres angepasst wird. Da aber der Mindestlohn nur eine untere gesetzliche Grenze einzieht, bleibt das beste Mittel gegen Niedriglöhne eine Ausweitung der Tarifbindung, und es braucht gute Tarifab- schlüsse. Zudem setzt sich ver.di für ein echtes Entgeltgleichheitsgesetz auch im Privatsektor ein, damit die Geschlechter bei gleicher Arbeit nicht unterschiedlich behandelt werden. So haben es die Delegierten am vierten und fünften Kongresstag beschlossen.

ver.di geht weiterhin gegen prekäre Beschäftigung vor: Das heißt Sozialversicherungspflicht für Mini- und Midijobs ab dem ersten Euro, Zurückdrängen von unfreiwilliger Teilzeitarbeit und die Abschaffung sachgrundloser Befristungen und von Kettenbefristungen. Langfristig sollen auch ausbeuterische Formen der Leiharbeit abgeschafft werden. Die Delegierten diskutierten hier, ob es reicht, die Leiharbeit mit Hilfe von Tarifverträgen zu verbessern und zu guter Arbeit zu machen oder ob nicht Leiharbeit Arbeitgebern vor allem prekäre Beschäftigungsformen ermöglicht und somit eine sichere Lebensplanung unmöglich macht.

Die Offensive für Gute Arbeit soll in Betrieben und Verwaltungen ausgebaut, Konzepte sollen weiterentwickelt und die Anwendung des „DGB-Index Gute Arbeit“ ausgeweitet werden. Befragungs- und Forschungsergebnisse und gute Fallbeispiele sollen transparent und für andere nutzbar gemacht werden. ver.di setzt sich für sichere, selbstbestimmte und zukunftsgerechte Arbeit ein. Das zentrale Problem der Arbeitsintensivierung muss angegangen werden. Die Veränderungen in der Arbeitswelt durch Globalisierung, Digitalisierung, neue Arbeitsformen und auch die demografischen Entwicklungen hin zu einer insgesamt älter werdenden Gesellschaft erfordern eine Stärkung des Arbeitsschutzes: Fehlende Gefährdungsbeurteilungen sind viel schärfer zu sanktionieren als bislang.

Arbeitsschutz und Arbeitszeitpolitik

Die Arbeitszeitgestaltung ist vor allem ein Element des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. ver.di wird sich zum Schutz der Gesundheit für eine Verkürzung der durchschnittlichen Arbeitszeit einsetzen. Das Ziel ist die kurze Vollzeit mit Lohn- und Personalausgleich. Die Forderung nach einer 30-Stunden-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich soll breit in ver.di diskutiert werden. Zudem macht sich ver.di für eine gesetzlich abgesicherte geförderte Bildungsteilzeit stark, die sich an dem Modell der Altersteilzeit orientiert und durch betriebliche Weiterbildungsoffensiven mit entsprechenden Zeitbudgets ergänzt werden soll. Berufliche Weiterbildung ist zu fördern, dafür muss Zeit zur Verfügung gestellt werden.

ver.di setzt sich auch dafür ein, die Mitbestimmung zu stärken und auszubauen, das betrifft die Unternehmensmitbestimmung, aber auch die Betriebsverfassung und die Personalvertretung. So soll die Wahl von Betriebsräten für Betriebe mit bis zu 100 Wahlberechtigten vereinfacht werden, der Kündigungsschutz von Initiator*innen von Betriebsratswahlen soll ausgeweitet und die Behinderung von Betriebsratswahlen konsequent strafverfolgt werden. Gegen Union Busting soll effektiver vorgegangen werden, mit einer Koordinierungsstelle, angesiedelt in der ver.di-Bundesverwaltung, die die Fälle bündelt und die Erstberatung koordiniert, und durch bessere Strafverfolgung. Vertreter*innen in Jugend und Ausbildungsvertretungen sollen per Gesetz besser geschützt werden.

ver.di wird dafür eintreten, dass ein Konzernbetriebsrat auch dann in Deutschland gebildet wird, wenn der Sitz des herrschenden Unternehmens im Ausland liegt. Und Beschäftigte eines qualifizierten Betriebsteils sollen auch dann einen Betriebsrat wählen können, wenn der Sitz des Hauptbetriebsteils im Ausland liegt.

Da das Bundespersonalvertretungsrecht seit über drei Jahrzehnten keiner nennenswerten Novellierung unterzogen wurde, fordert ver.di die unmittelbare Geltung des Betriebsverfassungsgesetzes für den öffentlichen Dienst des Bundes, um für Personalräte das gleiche Niveau an Mitbestimmungsrechten zu erreichen wie für Betriebsräte. Die Schlechterstellung von Beschäftigten im kirchlichen Bereich durch kirchliche Mitarbeitervertretungsgesetze ist nicht mehr zu akzeptieren.

Zukunftsgerechte Tarifpolitik

Von elementarer Bedeutung aber ist die Stabilisierung von Flächentarifverträgen sowie „Häuserkämpfe“ um Tarifbindung. Dazu bedarf es auch einer Erleichterung von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen.

ver.di will die Kollektive Gewerkschaftsarbeit in den Fachbereichen stärken und die Kräfte strategisch und systematisch bündeln, um Unternehmen ohne Tarifbindung zu erschließen oder wieder zu erschließen oder bestehende Tarifverträge zu stabilisieren, Tarifflucht zu verhindern und neue Branchentarifverträge zu verhandeln. Und ver.di wird zudem gegen Mitgliedschaften in Arbeitgeberverbänden ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaften) vorgehen.

Der Bundeskongress zum Nachlesen: bundeskongress.verdi.de

Die Anträge:bundeskongress.openslides.verdi.de