Nach Aktenlage gewonnen

Sicherheitswirtschaft I – Die Sicherheitsfirma Kötter hatte im August 2019 vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf eine Unterlassungsklage gegen den ver.di-Sekretär Özay Tarim angestrengt. Tarim hatte bekannt gemacht, dass eine Kötter-Luftsicherheitsassistentin per Textnachricht und offenbar im Auftrag des Arbeitgebers Beschäftigte aufgefordert hatte, Streikbruch zu begehen. Kötter wollte Özay Tarim verbieten, dies weiterhin zu behaupten. Einem Kammertermin im Dezember 2019 sollte ein zweiter am 6. April 2020 folgen. Zwischenzeitlich konnte ver.di sieben weitere Zeugen benennen. Die Aktenlage war aber so klar, dass das Arbeitsgericht in einem schriftlichen Verfahren für ver.di entschied. Özay Tarim sagte, ver.di habe gezeigt, dass in der knochenharten Branche der Sicherheit gewerkschaftlicher Widerstand erfolgreich sei. Der Ausgang des Verfahrens sei nicht nur für Kötter eine Schlappe, sondern auch für den Arbeitgeberverband.

ver.di wirft BDSW Tarifbruch vor

Sicherheitswirtschaft II – Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) versucht geltende Tarifverträge zu unterlaufen. So hatte er seinen Mitgliedsunternehmen geraten, den Sicherheitsdiensten vor den Geschäften des Einzelhandels nur den Mindestlohn zu zahlen. Bei Zutrittskontrollen im Einzelhandel handele es sich nicht um eine Sicherheitstätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung, behauptete er in einem Rundschreiben. Es müsse lediglich der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden. ver.di betonte, für die Sicherheitsdienste gelte ebenfalls die tarifliche Bezahlung. Gerade jetzt würden Beschäftigte der Sicherheitsbereiche Geld und Wert oder Luftsicherheit von ihren Arbeitgebern zu Ordnungsdiensten eingeteilt. Auch für sie gebe es mit dem BDSW gemeinsam verhandelte Lohntarifverträge, an die sich die Mitgliedsunternehmen zu halten hätten und die einklagbar seien.

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Derzeit an Bord gefangenFoto: dpa Bildfunk

Seeleute besonders belastet

Seefahrt – Seeleute sind durch Corona-Pandemie besonders belastet. Viele Seeleute verlängern ihre Verträge notgedrungen, anstatt zu Familie und Freunden heimzukehren. Einkäufe in den Häfen und Telefonate in der Seemannsmission sind für sie nahezu unmöglich geworden. Das Überschreiten von Grenzen muss aber wieder möglich sein, damit sie weltweit abgelöst und in ihre Heimatländer reisen könnten, fordert ver.di. Zudem müsste allen Seeleuten der Landgang ermöglicht werden. Die ärztliche Versorgung in den Häfen muss abgesichert sein. Und die Reeder müssten Schutzausrüstungen stellen.

Positiv ist, dass ver.di sich mit dem Zentralverband der Deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) im April auf einen Tarifvertrag zur Kurzarbeit geeinigt hat. Danach sind die Beschäftigten in den tarifgebun-denen deutschen Seehafenbetrieben während der Kurzarbeit in der Corona-Krise vor betriebsbedingten Entlassungen geschützt. Das gesetzliche Kurzarbeitergeld wird für sie um 20 Prozent durch die Arbeitgeber aufgestockt.