Als Spaniens Arbeitsministerin Yolanda Díaz ihr neues Gesetz für "Teletrabajo" – Arbeit im Homeoffice – vorstellt, kommt sie richtig ins Schwärmen. "Damit gehören wir zur Avantgarde, was die Gesetzgebung in Europa angeht", sagt die Politikerin der linksalternativen Unidas Podemos. Ein Blick in die restliche Union zeigt, Spanien zählt zumindest zu den Ersten, am 13. Oktober ist das Gesetz in Kraft getreten. Es ist das Ergebnis nach drei Monaten Dialog mit den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften. Es sei – so Díaz – kein Covid-Gesetz, auch wenn die Pandemie die Ausarbeitung der neuen Normen beschleunigt habe.

Erstmals gibt es damit in Spanien verbindliche Normen, wie die Arbeit von zuhause auszusehen hat und welche Rechte die Beschäftigten haben. Als Mitarbeiter*in im Homeoffice gilt, wer innerhalb eines Quartals mindestens 30 Prozent der Arbeitszeit von zuhause aus bestreitet. Der Arbeitsvertrag muss dann entsprechend geändert, die neuen Normen eingehalten werden.

Rückkehr in den Betrieb garantiert

Oberstes Gebot: Arbeit im Homeoffice ist freiwillig, die Rückkehr in den Betrieb muss jederzeit garantiert werden. Wer sich weigert, darf nicht entlassen werden. Das Recht auf Weiterbildung oder die Berücksichtigung bei innerbetrieblicher Beförderung und Ausschreibungen besteht weiterhin. Arbeitsgeräte, deren Wartung, Material und laufende Kosten gehen zu Lasten des Betriebes. Wer freiwillig auf seinem eigenen Computer arbeitet, muss nicht zulassen, dass der Unternehmer dort Überwachungssoftware installiert. Auf Betriebsgeräten hingegen können Zeitnehmer programmiert werden, um Pausen und Arbeitszeit zu erfassen. Damit verbunden ist das "Recht, die Verbindung zu trennen", soll heißen: Arbeitszeiten und Pausen müssen eingehalten, Überstunden entsprechend vergütet werden.

Das Gesetz der Linksregierung beinhaltet auch gewerkschaftliche Aspekte. "Es ist wichtig, dass sich die Mitarbeiter auch weiterhin unter einem neuen Paradigma mit digitalen Mechanismen organisieren", sagt die Ministerin. Betriebsräte und Vertrauensleute haben deshalb das Recht, mit den Beschäftigten im Homeoffice in Verbindung zu treten. Werden Arbeitsverträge nicht entsprechend angepasst oder wird gegen das Gesetz verstoßen, kann dies mit Bußgeldern in Höhe von 626 bis 6.250 Euro geahndet werden.

"Beschäftigte im Homeoffice sind jetzt rechtlich denen im Betrieb gleichgestellt", sagt Verhandlungsführerin Maria Cruz Vicente von der größten Gewerkschaft Spaniens, CCOO. Sie ist zufrieden und verweist auf die Freiwilligkeit und das Recht, die Verbindung zu trennen. Und: "Es wurde festgeschrieben, dass den Tarifverhandlungen eine entscheidende Rolle für den weiteren Ausbau der Rechte für Mitarbeiter im Homeoffice zukommt." "Die Bestimmungen lassen sich nach und nach ausbauen", sagt ihr Kollege bei der anderen großen Gewerkschaft des Landes, der UGT, Gonzalo Pino. Künftig – so viel steht fest – wird es wohl kaum noch Tarifverhandlungen geben, bei denen Homeoffice kein Thema ist. Reiner Wandler