Ende Juli hat die Geschäftsführung des städtischen Busunternehmens Spillmann versucht, der ver.di-Gewerkschaftssekretärin Suzana Tedesco den Zutritt zum Betriebsgelände zu verwehren. Jetzt fand der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht in Stuttgart statt. Vor Beginn der Verhandlung am 8. Oktober hatten sich am Gerichtsgebäude etwa 20 Gewerkschaftsmitglieder versammelt. "Wir stehen hier vor dem Arbeitsgericht, um unseren Unmut über das Vorgehen der Geschäftsleitung von Spillmann Ausdruck zu verleihen", sagte Suzana Tedesco. In den Gerichtsaal durften sie coronabedingt nur vier Personen begleiten.

Trotz intensiver Erörterung der Streitpunkte kam es zu keiner Einigung. Hintergrund der Auseinandersetzung ist, dass die Geschäftsführung Ende Juli versucht hat, der Gewerkschaftssekretärin die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung auf dem Betriebsgelände zu verweigern. Begründung: Corona. ver.di publik berichtete darüber. "Unsere Chancen stehen gut", sagte Tedesco nach der Verhandlung. "Der Richter hat dem Arbeitgeber erläutert, dass es nun mal ein gesetzlich garantiertes Betretungsrecht auf ein Betriebsgelände gibt." Trotz Ansteckungsgefahr könne kein solches Betretungsverbot verhängt werden. Deshalb gebe es die Abstandsregeln, Maskenpflicht und Plexiglasscheiben.

Der Appell des Richters an die Bereitschaft zum Kompromiss verhallte jedoch ergebnislos. Der nächste Verhandlungstermin soll im März 2021 stattfinden.

Ursula Schorlepp