Was macht ein Betriebsrat?

Seine Mitglieder wissen, was im Betrieb läuft. Sie kennen die Probleme der Kolleg*innen und tragen deren Forderungen zur Geschäftsführung. Sie bestimmen mit bei Fragen der Arbeitszeit, etwa bei Überstunden. Sie helfen, mobile Arbeit zu gestalten. Sie tragen mit dazu bei, dass es im Betrieb gerecht zugeht, etwa bei Fragen der Eingruppierung, Aus- und Weiterbildung, Einstellung und Kündigung. Sie kümmern sich aber auch um die Gesundheit der Beschäftigten, sind aktiv in Sachen Arbeitsschutz, bei Arbeitsabläufen oder der Gestaltung der Arbeitsplätze. Sie sorgen dafür, dass das große Ganze im Betrieb stimmt, kümmern sich aber auch um die "kleinen" Sorgen der einzelnen Beschäftigten. Die Aufgaben und Rechte sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt.

Wo kann ein Betriebsrat gewählt werden?

In Betrieben mit mindestens fünf wahlberechtigten Beschäftigten kann ein Betriebsrat gewählt werden, drei von ihnen müssen wählbar sein. Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten, die älter als 16 Jahre alt sind und im Betrieb arbeiten, also auch Azubis, befristet Beschäftigte, Teilzeitarbeitnehmer*innen und Aushilfen. Leiharbeitnehmer*innen, die länger als drei Monate im Betrieb sind oder dort mindestens so lange arbeiten sollen, können ebenfalls mit abstimmen. Nicht wahlberechtigt sind hingegen leitende Angestellte, die unternehmerische Aufgaben wahrnehmen.

Bei uns gibt es noch keinen Betriebsrat. Können wir auch einen wählen?

Ein neuer Betriebsrat kann jederzeit gewählt werden. Wer darüber nachdenkt, sollte Kontakt zu einer ver.di-Geschäftsstelle aufnehmen. Dort sitzen diejenigen, die alle Tricks und Kniffe kennen, damit bei der Wahl nichts schiefgeht.

Muss der Arbeitgeber einer Betriebsratswahl zustimmen?

Nein. Es ist ein gesetzlich verbrieftes Recht der Beschäftigten, einen Betriebsrat zu wählen. Versucht der Arbeitgeber, die Wahl zu be- oder gar verhindern, ist das eine Straftat.

Wie kann ich Mitglied eines Betriebsrats werden?

Indem du zur Betriebsratswahl kandidierst – und du oder deine Liste bei der Wahl genügend Stimmen erhält. Jede*r über 18 kann sich wählen lassen, wenn er*sie seit mindestens sechs Monaten in dem Unternehmen arbeitet. Das gilt natürlich nicht, wenn der Betrieb noch keine sechs Monate existiert.

Wie läuft die Wahl ab?

Bei den Wahlverfahren unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Kleinbetrieben (bis 200 Wahlberechtigte) und Großbetrieben (mehr als 200 Beschäftigte). In Betrieben mit 101 bis 200 Wahlberechtigten kann der Wahlvorstand sich mit der Arbeitgeberin darauf verständigen, nach dem Wahlverfahren für Kleinbetriebe zu wählen. Die auffälligsten Unterschiede: Bei Kleinbetrieben wird bei einer Wahlversammlung in geheimer Wahl gewählt. Zur Wahl stehen einzelne Personen. In Großbetrieben treten in der Regel Listen an – es sei denn, es wird nur eine Liste eingereicht, dann können auch hier für einzelne Personen Stimmen abgegeben werden. Die Stimmen können am Wahltag in einem oder – je nach Struktur des Betriebes – mehreren Wahllokalen abgegeben werden. Wer am Wahltag nicht im Betrieb ist, kann Briefwahl beantragen. Noch am Wahltag werden die Stimmen öffentlich ausgezählt und das Ergebnis bekannt gegeben.

Warum ist es wichtig, ver.di-Kandidat*innen oder ver.di-Listen zu wählen?

Betriebsräte in ver.di sind gut miteinander vernetzt. Sie tauschen sich untereinander aus und können bei jeder Angelegenheit auf die Unterstützung ihrer Gewerkschaft ver.di zurückgreifen. Ihre zuständigen Gewerkschaftssekretär*innen kennen sich mit dem Ablauf der Wahl aus und stellen dem Wahlvorstand die notwendigen Formblätter und Unterlagen zur Verfügung. Und nach der Wahl sind die ver.di-Betriebsräte bei ihrer praktischen Arbeit nicht allein. ver.di bietet Seminare und Fortbildungsveranstaltungen an, so bleiben die Mitglieder des Betriebsrats immer auf dem aktuellen Wissensstand. Weiterhin erhalten ver.di-Betriebsräte regelmäßig Hinweise für die tägliche Arbeit, rechtliche Auskünfte und wenn es notwendig ist, auch die Unterstützung in gerichtlichen Verfahren.

Wie viele Mitglieder hat ein Betriebsrat?

Das hängt von der Größe des Betriebs ab. Bei weniger als 21 Beschäftigten ist es eine Person, bei bis zu 50 sind es drei und so weiter. Gibt es mehr als 200 Wahlberechtigte in einem Betrieb, besteht der Betriebsrat aus neun Mitgliedern. Eins von ihnen ist freigestellt, das heißt, es widmet sich statt der bisherigen Arbeit ausschließlich der Betriebsratsarbeit. Die Zahl der freigestellten Betriebsratsmitglieder steigt mit der Größe des Gremiums.

Mehr Infos und Material unter

betriebsratswahlen.verdi.de

mitbestimmung.verdi.de