Die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist da und bringt den gesetzlich Versicherten einige Erleichterungen. Bisher bekamen sie, wenn sie vom Arzt krankgeschrieben wurden, drei Durchschläge der sogenannten "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" in die Hand: einen für die Krankenkasse, einen für den Arbeitgeber und einen für die eigenen Unterlagen. Die sogenannten "gelben Zettel" mussten sie dann selbst an die Krankenkasse und an den Arbeitgeber schicken. Seit 1. Januar 2022 wird die Krankschreibung nun direkt von der Arztpraxis an die Krankenkasse übermittelt, und zwar digital. Der Durchschlag für die Krankenkasse entfällt. Es werden nur noch zwei Scheine ausgehändigt – einen für den Arbeitgeber und einen für den/die Versicherte/n.

Ab dem 1. Juli 2022 soll die Krankschreibung dann vollständig digital erfolgen. Dann muss auch dem Arbeitgeber keine Krankmeldung mehr geschickt werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird elektronisch – und ohne Angabe der Diagnose – von der Arztpraxis an die Krankenkasse übermittelt, von dort ruft sie der Arbeitgeber ab. Der muss allerdings nach wie vor über den Krankheitsfall informiert werden vom Beschäftigten. Wer möchte, kann dann aber immer auch noch auf Wunsch einen Papierausdruck der Krankschreibung für die eigene, analoge Ablage bekommen.

Mit der Online-Krankschreibung sind die Versicherten dann aus der Pflicht, die Bescheinigungen weiterzureichen. Das spart Aufwand, Geld und Papier. Und vielleicht auch Ärger. Künftig stellt sich nämlich nicht mehr die Frage, ob die Krankmeldung rechtzeitig beim Arbeitgeber angekommen ist. So entstehen weniger Lücken beim Nachweis der Arbeitsunfähigkeit und das Krankengeld kann – bei längerer Krankheit – pünktlich ausgezahlt werden.

Der Wegfall der Krankschreibung in Papierform wurde bereits mit dem Gesetz für weniger Bürokratie 2019 beschlossen, das auch das Aus für die Krankmeldung auf Papier vorsah. Jährlich werden rund 80 Millionen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt, ein Arbeitsschritt, der durch die Digitalisierung nun wegfällt. Dadurch werden ein großer Bürokratieaufwand eingespart und Kosten in Höhe von bis zu 549 Millionen Euro. schmol