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Tausende Beschäftigte gingen auf die Straße, um Druck auf die Arbeitgeber zu machenFoto: Werner Bachmeier

ver.di hat in der dritten Verhandlungsrunde für die rund 330.000 Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst ein Verhandlungsergebnis erzielt, das sich bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch in der Abstimmung mit den Mitgliedern befand. Möglich wurde die Einigung nur nach umfangreichen Streiks. Noch in der ersten und zweiten Verhandlungsrunde blockierten die Arbeitgeber völlig. Sämtliche Vorschläge zur Entlastung und finanziellen Aufwertung lehnten sie ab. Auch in der dritten Runde liefen die Verhandlungen zäh, eine Verlängerung wurde nötig, bis am Ende die Einigung stand. Zuvor waren Tausende Beschäftigte auf die Straße gegangen. In der Woche vor der dritten Runde hatten erneut 45.000 Beschäftigte gestreikt. Die Arbeitgeber waren anders zu nichts zu bewegen.

2+2 Regenerationstage

Beim Thema Entlastung haben sich die Arbeitgeber (verhandelt wurde mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände/VKA) am meisten gesträubt. Doch für ver.di war klar, ohne Entlastung gibt es keine Einigung. Am Ende musste die VKA nachgeben, denn die Beschäftigten haben klargemacht, wenn es kein akzeptables Angebot gibt, dann wird weiter gestreikt. Für alle Kolleg*innen soll es nun erstmals zwei Regenerationstage pro Jahr geben. Zwei weitere Tage können bestimmte Beschäftigte (siehe 3. FAQ) durch einen Teil der ebenfalls ausgehandelten Zulagen "eingetauscht" werden. In Summe bis zu vier zusätzliche freie Tage pro Jahr. Wertvolle Zeit zum Durchatmen.

Margit Schmidt, Personalrätin im Blindeninstitut und Mitglied in der ver.di-Verhandlungskommission, sagt, klar wäre ein noch größerer Bedarf für Entlastung dagewesen. Aber sie betont: "Bei den schwierigen Debatten und zähen Verhandlungen mit der VKA habe ich nicht gedacht, dass wir am Ende mit einem solchen Ergebnis rausgehen." Insgesamt sei ein weiterer großer Schritt in Richtung Aufwertung SuE gelungen. Hansi Weber, ebenfalls Mitglied der ver.di-Verhandlungskommission sieht das ähnlich: "Nach dem schwierigen Beginn der Verhandlungen finde ich die Einigung jetzt sehr akzeptabel. Denn wir haben bei den Forderungen, für die wir eingetreten sind – Aufwertung und Entlastung – für alle etwas erreicht. Der Einsatz der aktiven verdianer*innen hat sich gelohnt!"

Zulagen und mehr

Neben den "Zwei-plus-zwei"-Regenerationstagen sieht das Verhandlungsergebnis eine monatliche Zulage für Erzieher*innen, Kinderpfleger*innen und Sozialassistent*innen von 130 Euro vor, Sozialarbeiter*innen bekommen 180 Euro mehr. Beschäftigte in der Behindertenhilfe erhalten die Zulage entsprechend ihrer Tabelleneingruppierung. Dazu sieht das Einigungspaket zahlreiche Verbesserungen vor, die zu einer höheren Eingruppierung führen: Erstmalig wird eine Zulage für die Praxisanleitung in den sozialpädagogischen Ausbildungen in Höhe von 70 Euro gewährt; die Auszubildenden der Heilerziehungspflege erhalten ebenfalls zum ersten Mal eine tarifliche Ausbildungsvergütung. Darüber hinaus werden die Stufenlaufzeiten wieder an die allgemeinen Tabellen im öffentlichen Dienst angepasst, sodass schnellere Stufenaufstiege erfolgen und Entwicklungsmöglichkeiten wiederhergestellt werden.

"Allein von der Zulage in Höhe von 130 beziehungsweise 180 Euro profitieren über 87 Prozent der Beschäftigten im Sozial und Erziehungsdienst", erläutert der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke das Ergebnis. Zusätzlich mit dem Einstieg in die Entlastung durch bis zu vier freie Tage pro Jahr sei ver.di ein wichtiger Schritt gelungen, die Attraktivität dieser Berufe zu steigern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von fünf Jahren bis zum 31. Dezember 2026. Es handelt sich um eine reine Aufwertungsrunde. Die eigentliche Lohnrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst beginnt planmäßig Anfang 2023. Bereits in den Jahren 2009 und 2015 hatte ver.di für die Beschäftigten der Sozial- und Erziehungsdienste so eine Aufwertungsrunde geführt. Die letzte war für 2020 geplant gewesen, aber durch Corona wieder ausgebremst worden.

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Die zehn wichtigsten FAQs zur Einigung

1. Warum ist keine prozentuale Lohnerhöhung verhandelt worden? Ging es nicht um die Vergütungserhöhung?

Nein, es ging um Aufwertung, beispielsweise durch eine bessere Eingruppierung. Und es ging um Gesundheitsschutz, beispielsweise durch eine zusätzliche Entlastung über Regenerationstage. Für die Vergütung gibt es einen eigenständigen Vergütungstarifvertrag. Der läuft noch bis Ende 2022. Das heißt, ab Januar 2023 geht ver.di wieder in Verhandlungen für einen Vergütungstarifvertrag. Da will die Gewerkschaft für ­alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst, also auch die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst, etwas rausholen, insbesondere um die hohe ­Inflationsrate auszugleichen.

2. Bekommen alle Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst die zwei Regenerationstage?

Die zwei Tage gelten für alle Beschäftigten in den „S-Gruppen“, auch für Leiter*innen, Erzieher*innen oberhalb der S11a und Sozialarbeiter*innen in Leitungsfunktion oberhalb der S 15 oder auch für Beschäftigte in der Behindertenhilfe. Teilzeitbeschäftigte erhalten ebenfalls zwei Tage; der Stundenumfang berechnet sich wie Urlaub. Es gibt die zwei Regenerationstage pauschal, da die ­Arbeitgeber nicht über konkrete Belastungssituationen verhandeln wollten, die zwangsläufig zu Regenerationstagen führen.

3. Wie kommt man auf vier Regenerationstage?

Nur die neue SuE-Zulage kann für die Umwandlung in zwei weitere Regenerationstage eingesetzt werden. Deshalb können nur Beschäftigte, die diese neue Zulage erhalten, sie in zusätzliche freie Tage umwandeln.

4. Bleibt der Teil Gesundheitsschutz des Tarifvertrags erhalten bzw. wird er fortgeführt?

Die bisherigen Regelungen zum Gesundheitsschutz für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst bleiben erhalten.

5. Wer erhält die finanzielle Zulage?

Beschäftigte, die in Teil B Abschnitt XXIV der Anlage 1 zum TVöD – Entgeltordnung in den folgenden Entgeltgruppen eingruppiert sind, erhalten ab 1. Juli 2022 eine monatliche Zulage: Alle in den Entgeltgruppen S 2 bis S 11a erhalten 130 Euro. Alle in den Entgeltgruppen S 11b, S 12, S 14 sowie der S 15 Fallgruppe 6 bekommen 180 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zulage anteilig.

6. Warum erhalten nur Leiter*innen der kleinen Kitas (bis 39 Plätze) die ­Zulage?

Mit diesem Ergebnis konnte der Forderung nach der Mindesteingruppierung der Leiter*innen kleiner Kindertageseinrichtungen in die Entgeltgruppe S 11a gefolgt werden. Hintergrund dieser Forderung ist, dass die Tabellenwerte in der Entgeltgruppe S 9 betragsgleich mit den Werten der Entgeltgruppe S 8b sind (Eingruppierung als Fachkraft mit schwierigen Tätigkeiten in die Entgeltgruppe 8b). Hier sollte eine Heraushebung stattfinden.

7. Warum werden alle anderen Leitungskräfte und die Stellvertretungen von der neuen Zulage ausgenommen?

2015 konnten in einer Aufwertungstarifrunde bereits für Kita-Leitung/Stellvertretung spürbare Verbesserungen der Eingruppierung erreicht werden. Für alle anderen Beschäftigtengruppen, also die große Mehrheit, gab es 2015 nur leichte Steigerungen und das nach fast 8 Wochen Erzwingungsstreik. Kita-Leiter*innen und die endlich tariflich etablierten Stellvertreter*innen bekamen teilweise mehrere hundert Euro im Monat mehr und wurden mindestens eine, teilweise zwei Entgeltgruppen höhergruppiert. Die 2015 erreichten Verbesserungen in der Eingruppierung führten so direkt zu einer deutlichen Anhebung der Entgelte, die nun natürlich auch für Kita-Leiter*innen, die erst nach 2015 diese Tätigkeit übernahmen, gelten.

In den Forderungen für die Tarifrunde 2022 ging es u.a. um bessere Arbeitsbedingungen durch mehr Vorbereitungszeiten und ein System zum Ausgleich von Belastungen für das gesamte pädagogische Personal in den Kitas. Außerdem ging es um die ­höhere Eingruppierung von Fach- und ­Ergänzungskräften im Gruppendienst (Kinderpfleger*innen, Sozialassistent*innen und Erzieher*innen).

8. Ist die Zulage dynamisch?

Nein. Die Brutto-Zulage von 130 bzw. 180 Euro ist (vorerst) nicht dynamisch, ­also verändert sich bei allgemeinen Entgelterhöhungen nicht automatisch.

9. Wie erfolgt die Anpassung der Stufenlaufzeiten und die Überleitung der bisherigen Systematik in die neue?

Ab dem 1. Oktober 2024 durchlaufen die Beschäftigten schneller das System und erreichen schneller die höhere Stufe mit einem höheren Entgelt. Erreicht wird dies, indem die bisher abweichenden Stufenlaufzeiten im Sozial- und Erziehungsdienst aufgehoben werden, d.h. Beschäftigte, die am 1. Oktober 2024 in Stufe 2 eine Stufenlaufzeit von zwei Jahren absolviert haben, werden zum 1. Oktober 2024 der Stufe 3 zugeordnet. Beschäftigte, die am 1. Oktober 2024 in Stufe 3 eine Stufenlaufzeit von mehr als drei Jahren absolviert haben, werden zum 1. Oktober 2024 der Stufe 4 zugeordnet.

Für Beschäftigte, die am 1. Oktober 2024 bereits in den Stufen 4 bis 6 sind, ändert sich nichts. Wie sich die neue Stufenlaufzeit bei einer Höhergruppierung auswirkt, muss noch geklärt werden.

Außerdem werden ab dem 1. Oktober 2024 für Beschäftigte der S 4 Fallgruppe 3 und S 8b Fallgruppe 3 die Stufen 5 und 6 geöffnet. Es erfolgt zum 1. Oktober 2024 eine Zuordnung in Stufe 5, wenn man bereits 4 Jahre in Stufe 4 absolviert hat.

Für Beschäftigte der S 8b Fallgruppen 1 und 2 gilt, dass eine Zuordnung in Stufe 5 erfolgt, wenn man bereits 4 Jahre in Stufe 4 zum 1. Oktober 2024 absolviert hat. Eine Zuordnung in Stufe 6 erfolgt, wenn man am 1. Oktober 2024 bereits fiktiv die Stufe 5 durchlaufen hat, d.h. bereits 9 Jahre lang in der bisherigen Endstufe 4 war.

10. Für wen gelten ab 1. Oktober 2024 die verkürzten Stufenlaufzeiten?

Sie gelten für alle Entgeltgruppen der S-Tabelle und damit alle Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst.

Das sagen die Beschäftigten

Markus Hald, Erzieher

"Natürlich reicht das Ergebnis noch nicht aus. Aber ich bin trotzdem unbedingt dafür, es anzunehmen. Es ist doch die Gelegenheit, den Arbeitgebern zu zeigen, dass es uns um Entlastung geht, wenn wir die zwei plus zwei Tage im Jahr nehmen. Ich hatte Kolleginnen und Kollegen dabei, die das erste Mal gestreikt haben. Der Arbeitskampf hört nie auf. Bis zur nächsten Aufwertungsrunde müssen wir eben noch mehr Leute auf die Straße bringen, um noch mehr zu erreichen. Jetzt bloß nicht aufgeben!"

Barbara, Kita-Leitung aus Essen

"Ich sehe ein, dass wir in dieser Tarifrunde wahrscheinlich nicht mehr erreichen konnten, aber gleichzeitig auch viel erreicht haben, weil wir den Fuß in der Tür haben und die Arbeitgeber zum ersten Mal das Thema Entlastung umgesetzt haben. Zu mehr waren sie nicht bereit. Das ist schade, denn wir sind am Limit, das steht fest."

Christian, Sozialarbeiter beim Jugendamt Essen

"Das Tarifergebnis, das vorgelegt wurde, ist wie immer ein Kompromiss, aber ein überraschend starker Kompromiss in Teilbereichen. Dass junge Leute, die von der Uni kommen, in der Basiseingruppierung jetzt genauso viel verdienen wie ein Ingenieur, der im Tiefbauamt anfängt – das ist ja genau das, was wir für Berufsanfänger gewollt haben."