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Einsatzkräfte der Feuerwehr im Berliner Bezirk Neukölln in der SilvesternachtFOTO: DPA

Gewalt an Silvester

Öffentlicher Dienst I – Ein Drittel aller Feuerwehrleute, Rettungskräfte, der Beschäftigten im Justizvollzug und in Ordnungsämtern wird innerhalb eines Jahres mit Gewalt konfrontiert. Die Silvesternacht hat besonders deutlich gezeigt, welcher Aggression und welchen Angriffen viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst ausgesetzt sind. ver.di hat die Gewalt gegen Feuerwehrleute und Polizisten in der Silvesternacht scharf verurteilt und darauf hingewiesen, dass auch für den Rest des Jahres gelten muss, dass Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst keinesfalls als Berufsrisiko in Kauf genommen werden darf. Die Dienstherren und Arbeitgeber im Bund sind von ver.di aufgefordert, in den Ländern und den Kommunen ihren Fürsorgepflichten gegenüber den Beschäftigten deutlich mehr nachzukommen.

Erfolg vor Gericht

Öffentlicher Dienst II – Das Bundesverfassungsgericht hat zum sogenannten Arbeitsvorgang in den Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst entschieden und dabei die ver.di-Position bestätigt. Der Versuch der Länderarbeitgeber, die Hand an das Eingruppierungssystem zu legen, sei "krachend gescheitert", betonte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle. Die Eingruppierung der Beschäftigten bleibe somit gesichert und Perspektiven für den beruflichen Werdegang blieben erhalten. Komplexe Tätigkeiten müssten demnach auch künftig im Zusammenhang bewertet und angemessen vergütet werden. Die Arbeitgeberseite, die Tarifgemeinschaft deutscher Länder, und das Land Berlin hatten das in Frage gestellt und Verfassungsbeschwerde gegen eine vorhergehende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) eingelegt, nach der Tätigkeiten im öffentlichen Dienst im Gesamtzusammenhang zu bewerten seien, um daraus Eingruppierung und Entgelt ableiten zu können. ver.di hatte die Auslegung durch das BAG für zulässig gehalten und für die Verfassungsbeschwerde der Arbeitgeber keine Erfolgsaussichten gesehen. Das wurde nun bestätigt.

Nullmonate gehen nicht

Papierindustrie – Auch für die rund 100.000 Beschäftigten in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie (PPKV) führt ver.di zurzeit Tarifverhandlungen. Der Auftakt war am 25. Januar. ver.di lehnte das Arbeitgeberangebot des Hauptverbandes Papier und Kunststoffverarbeitung als völlig unzureichend ab. Viel zu niedrig und erst im letzten Quartal wollen die Arbeitgeber die Löhne und Gehälter anheben. Zwar sind die Arbeitgeber bereit, eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie zu zahlen, doch zu spät und für die zweite Tranche gaben sie nicht einmal einen Zeitpunkt an. "Das fängt weder die Nullmonate auf, geschweige denn das niedrige Angebot insgesamt bei langer Laufzeit", sagte ver.di-Verhandlungsführer Frank Schreckenberg. Überdies solle es für das Jahr 2024 und den Rest der Laufzeit nach Vorstellungen der Arbeitgeberseite keine dauerhaft wirksamen Lohnsteigerungen geben. ver.di fordert für die rund 100.000 Beschäftigten in der Papierverarbeitung 10,5 Prozent mehr Lohn und Gehalt, sowie für die Auszubildenden einen Festbetrag in Höhe von 150 Euro monatlich mehr. Am 16. Februar, nach Druck der ver.di publik, wird erneut verhandelt. Dann sollten die Arbeitgeber ihr Angebot deutlich verbessern, fordert ver.di. Die Beschäftigten brauchen eine spürbare und dauerhaft wirksame Erhöhung der Löhne und Gehälter.