Noch kurz vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause haben Bund und Länder ihr Eckpunktepapier zur Krankenhausreform vorgestellt. Es soll die Grundlage für den Gesetzentwurf sein. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, SPD, geht davon aus, dass die Reform am 1. Januar 2024 in Kraft treten kann.

Aus diesem Anlass hat ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler Bund und Länder gemahnt, Kliniken jetzt finanziell zu unterstützen.

Keine Klinik dürfe aus akuter wirtschaftlicher Not geschlossen werden, bevor die Krankenhausreform greifen könne. "Das Vertrauen darf nicht verspielt werden. Kliniken, die für die wohnortnahe Versorgung gebraucht werden, müssen bestehen bleiben", betont die Gewerkschafterin.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach hatte bei der Vorstellung der Eckpunkte von einer Revolution gesprochen, da durch die Vorhaltepauschalen das System der Fallpauschalen abgeschafft werde. Bühler sieht das deutlich nüchterner: Zum einen werde das System der Fallpauschalen nach den bisherigen Plänen nicht vollständig abgeschafft. Zum anderen müsse man schauen, ob durch die 60 Prozent Vorhaltepauschalen wirklich der wirtschaftliche Druck von den Kliniken genommen werden könne.

"Der gefundene Kompromiss ist weit weg von einer Revolution", ist Bühlers Bilanz. Sie kritisiert außerdem, dass der Druck zur Senkung der Personalkosten außerhalb der Pflege am Bett bestehen bleibe.

pm