Ausgabe 08/2023
Ruhestandschaos und Gehaltsirrtümer
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster sorgte ziemlich für Aufsehen, als es im vergangenen Jahr die vorzeitige Pensionierung eines Feuerwehrbeamten mit Vollendung des 60. Lebensjahres abgelehnt hat. Seitdem hält die Debatte um eine Sonderregelung an.
Der Kläger war zwar in der feuerwehrtechnischen Laufbahn, genauer im Katastrophenschutz für die Bezirksregierung beschäftigt, aber nicht im aktiven Feuerwehrdienst, was aus Sicht des OVG nicht ausreicht, um die Sonderregelung für Feuerwehrbeamte in Anspruch zu nehmen.
Der Fall ist repräsentativ und beleuchtet eine rechtliche Grauzone: In der Regel gehen Beamtinnen und Beamte in Nordrhein-Westfalen mit 67 Jahren in den Ruhestand. Jedoch können Feuerwehrleute früher aufhören, normalerweise mit 60 Jahren. Das Gericht hatte entschieden, dass der Landtag hier durchaus einen entsprechenden Ermessensspielraum hat, das festzulegen, aber dass die aktuelle Rechtslage nur den unmittelbaren Einsatzdienst umfasst. In Reaktion auf das Urteil will die Landesregierung nun die Altersgrenze für Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes anheben.
ver.di fordert Beibehaltung der Altersgrenze
Aus Sicht des ver.di-Fachvorstands Feuerwehren müssen hingegen neue rechtssichere und praktikable Regelungen gefunden werden, die Altersgrenze auf 60 Jahre festzuschreiben. "Das Urteil hat für Unsicherheit in den Feuerwehren gesorgt. Unter welchen Voraussetzungen kann man in der Feuerwehr noch mit 60 in Rente gehen? Wie ist die Situation für Kollegen, die keinen Einsatzdienst mehr leisten können, die in der Leitstelle arbeiten oder am Institut der Feuerwehr?", so Tjark Sauer, der zuständige ver.di-Gewerkschaftssekretär.
Der ver.di-Fachvorstand Feuerwehr hat inzwischen Gespräche mit den Fraktionen im Landtag aufgenommen, um Lösungen zu diskutieren, gleichzeitig wurden Protestaktionen vor dem Landtag organisiert. Zuletzt haben am 29. und 30. November mehr als 800 Feuerwehrleute in einer 24-Stunden-Mahnwache vor dem NRW-Landtag gegen eine Anhebung der Altersgrenze demonstriert.
In der letzten Landtagsdebatte hat Innenminister Herbert Reul, CDU, angekündigt dem Landtag alsbald eine neue Vorlage der Landesregierung vorzulegen, aber auch an einer Anhebung der Altersgrenze festhalten zu wollen. Für die Feuerwehrleute geht der Protest damit in die nächste Runde. "Wir werden auch im parlamentarischen Verfahren mit inhaltlichen Stellungnahmen, mit Protest vor dem Landtag und an anderen Orten und im Gespräch mit Landtagsabgeordneten weiter an unserer Forderung festhalten, die Altersgrenze von 60 für alle Beamtinnen und Beamten festzuschreiben", sagt Tjark Sauer.
Falsche Gehaltsversprechen
Unterdessen fordern junge Feuerwehranwärter*innen in Köln ebenfalls Klarheit. Ein Fall dort wirft Fragen zur finanziellen Situation von Feuerwehr-Azubis auf. Viele Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen leiden unter Personalmangel, was größtenteils auf die anspruchsvollen Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung zurückzuführen ist. Diese erfordern in der Regel bereits einen abgeschlossenen Bildungsweg.
Die Stadt Köln und andere Kommunen starteten eine neue Initiative, um mehr Bewerber*innen für die Feuerwehr zu gewinnen: die Stufenausbildung. Seit 2021 konnten sich Interessierte auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung für den Feuerwehrdienst bewerben. Zusätzlich war geplant, dass Bewerber ab dem 19. Ausbildungsmonat einen Sonderzuschlag von 90 Prozent erhalten sollten.
Doch nun gab es eine unangenehme Überraschung für die jungen Anwärter*innen: Die Stadt lockte Bewerber*innen mit falschen Gehaltsversprechen an und sah sich nun gezwungen, die ausgezahlten Beträge zurückzufordern. Denn gesetzlich steht Anwärter*innen nur ein Anspruch von 35 Prozent auf den Sonderzuschlag zu. Obwohl die Stadt Köln letztendlich auf Rückzahlungen verzichtet, müssen 37 Auszubildende künftig mit rund 750 Euro weniger im Monat auskommen, als ihnen ursprünglich zugesagt wurde. Rita Schuhmacher