Aufgepasst, der Chef beobachtet Sie

Privates Surfen oder Mailen am Arbeitsplatz kann den Job kosten

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E-Mail und Internet gehören in den meisten Büros heute zur Standardausstattung. In 95 Prozent der Unternehmen sind sie Teil des betrieblichen Alltags. Da ist es verlockend, sie schnell mal privat zu nutzen: für die E-Mail an den Liebsten oder das schnelle Nachschauen, welche guten Filme am Abend im Kino um die Ecke laufen. Doch das kann unangenehme Folgen haben, denn in 40 Prozent aller Unternehmen ist die private Nutzung nicht gestattet.

"E-Mail, Intranet und Internet sind in vielen Betrieben selbstverständlich", sagt Cornelia Brandt vom Bereich Innovations- und Technologiepolitik beim ver.di-Bundesvorstand. Aber es sei auch ein Bereich, in dem vieles ungeregelt ist. In knapp 30 Prozent der Unternehmen wird die private Internet-Nutzung geduldet, nur in 23,8 Prozent gilt eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung. Das geht aus einer Umfrage von Bruno Schierbaum und Sven Hinrichs von der Beratungsstelle für Technologiefolgen und Qualifizierung (BTQ) Niedersachsen hervor, die der ver.di-Bereich in Auftrag gegeben hat. Befragt haben sie knapp 600 Betriebs- und Personalräte sowie Datenschutzbeauftragte von Unternehmen aus verschiedenen Branchen.

In 65 Prozent der Betriebe wird kontrolliert

Dabei stellte sich auch heraus, dass die Nutzung von Internet und E-Mail in rund 65 Prozent der Unternehmen kontrolliert wird. In weiteren 15 Prozent der Unternehmen waren sich die Befragten darüber nicht sicher. Die Sanktionen bei Missbrauch reichen von Ermahnungen über Abmahnungen bis hin zu Kündigungen. Dabei sind die Forscher auf einen interessanten Zusammenhang gestoßen: "Schränken die Unternehmen die Internet-Nutzung ein, ist bei diesen die Zahl derer, die Kontrollen durchführen, größer als bei den Unternehmen, die die Internet-Nutzung nicht einschränken."

Selbst wenn die Internet-Nutzung erlaubt sei, sei sie in zwei Drittel dieser Betriebe eingeschränkt. 15 Prozent geben zeitliche Vorgaben. Die reichen von "gelegentlicher Nutzung" bis hin zu zehn Minuten am Tag oder 100 Stunden im Jahr. 43 Prozent erlauben privates Surfen nur außerhalb der Arbeitszeit, weitere 43 Prozent sperren bestimmte Seiten oder wollen, "dass der betriebliche Ablauf nicht gestört wird".

Gibt es keine Betriebs- oder Dienstvereinbarung, rät Cornelia Brandt zur Vorsicht. "Das ist eine rechtlich unsichere Lage", sagt sie. Ihre Erfahrung: Sucht der Arbeitgeber irgendwann einen Grund, einen Beschäftigten unter Druck zu setzen oder ihn gar los zu werden, wird er in diesem Bereich häufig fündig. "Systemadministratoren können noch lange nachsehen, wer welche Mail geschickt hat oder wer auf welchen Seiten gesurft ist - auch wenn die Mails längst gelöscht sind." Die Frage sei dann, wo die Grenze zwischen privat und geschäftlich verläuft. Gegen eine Mail an den Partner, dass man wegen Überstunden später komme, sei sicherlich ebenso wenig einzuwenden, wie gegen die Frage an eine Kollegin, wie es denn geht. Wer allerdings Urlaubsfotos an die Tante mailt oder gar Pornoseiten im Internet besucht, sei eindeutig im privaten Bereich unterwegs. Das Ganze müsse dann im Streitfall von Gerichten bewertet werden.

Betriebsvereinbarungen schaffen Klarheit

"Ein Problembewusstsein ist nicht stark ausgeprägt", hat Cornelia Brandt festgestellt. Aus Seminaren weiß sie, dass vielen, auch Betriebs- und Personalräten, nicht klar ist, was der Arbeitgeber alles nachvollziehen kann. Daher empfiehlt sie Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, damit beide Seiten eine klare rechtliche Grundlage haben.

Die BTQ-Studie im Internet: www.btq.de/index.php?id=82

Weitere Informationen: www.onlinerechte-fuer-beschaeftigte.de