Ausgabe 01/2009-02
Ein verordneter Hungerlohn
Die Beschäftigten in der Leiharbeit warten schon lange auf eine Lohnuntergrenze
ver.di schreibt ein klares Wort an die Fassade der CDU-Zentrale
Stimmt der Bundesrat Mitte Februar zu, können sich die Beschäftigten in sechs weiteren Branchen über einen Mindestlohn freuen. Für die Beschäftigten bei Pflegediensten, in der Abfallwirtschaft, im Wach- und Sicherheitsgewerbe, in Großwäschereien, in der Weiterbildung und bei Bergbauspezialisten wird dann eine Untergrenze gelten. Der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske sagte, Hungerlöhne und Schmutzkonkurrenz hätten in diesen Branchen jetzt keine Chance mehr.
Auch für die Leiharbeitsbranche hatten Gewerkschaften und die beiden großen Arbeitgeberverbände BAZ und IGZ im April 2008 einen Mindestlohn beantragt. Das hat die SPD begrüßt, die Unionsparteien sahen darin einen Eingriff in die Tarifautonomie. Der Kompromiss der Koalition: Der Mindestlohn wird nicht, wie bei den anderen Branchen, über das Arbeitnehmerentsendegesetz festgelegt, sondern über ein geändertes Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Das regelt die Bedingungen für Leiharbeit. Jetzt soll es so geändert werden, dass der Bundesarbeitsminister per Rechtsverordnung den Mindestlohn verkündet, auf den sich das Kabinett zuvor geeinigt hat.
Gerd Denzel, beim ver.di-Bundesvorstand für den Bereich Leiharbeit zuständig, kritisiert, dass eine solche Rechtsverordnung jederzeit geändert oder außer Kraft gesetzt werden kann. Auch die Höhe des Mindestlohns ist noch nicht klar. Diese Frage hat das Kabinett mehrfach verschoben, mittlerweile auf die Zeit nach dem Redaktionsschluss von ver.di PUBLIK.
Dabei sieht es so aus, als würde ein Tarifvertrag als Basis genommen, den der christliche Verband CGZP abgeschlossen hat. Das wird von der Union befürwortet. Der Vertrag liegt mit Stundenlöhnen von 7,21 Euro (West) und 6 Euro unter dem des DGB; selbst diese niedrigen Löhne können in den ersten Monaten noch abgesenkt werden. Zugleich erfasst er weniger Beschäftigte als der des DGB. Außerdem lässt ver.di gerade vom Arbeitsgericht Berlin prüfen, ob die CGZP eine Gewerkschaft ist. Bei einer Aktion Anfang Februar kennzeichnete ver.di die CDU-Parteizentrale in Berlin deswegen als Hungerlohnzentrale.hla
Animierter Film zum Thema unter http://leiharbeit-der-film.verdi.de