KLEINE POSITIVLISTE

Nachveröffentlichung 2006

ver.di Publik hatte in der Ausgabe 11/2008 eine Liste von Aufsichtsratsmitgliedern veröffentlicht, die im Jahre 2006 Teile ihrer Aufsichtsratsvergütung ordnungsgemäß an die beiden festgelegten gemeinnützigen Einrichtungen (Hans-Böckler-Stiftung und ver.di GewerkschaftsPolitische Bildung gemeinnützige Gesellschaft mbH) abgeführt haben und der Veröffentlichung zugestimmt haben. Für diese Liste werden folgende Kolleg/innen als korrekt in ihrem Abführungsverhalten nachgemeldet: Dirk Katzung, Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH; Ulrich Meyer, Lufthansa Technik AG; Frank Meyer, Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G.; Horst Meyer, EULER Hermes Kreditversicherungs-AG; Heinz Pietruk, Stadtwerke Wolfsburg AG; Heinz Helmut Plath, Stadtwerke Wolfsburg AG; Heike Spies, Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH; Andrea Thiemann, Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G.; Christel Zobeley, Deutsche Postbank AG.


GELDSTRAFE

ver.di-Sekretär Orhan Akman

Schleichende Einschränkung des Streikrechts

Eine "schleichende, aber existenzielle Einschränkung des Grundrechts auf Streik" in Deutschland befürchtet der Leiter der Rechtsabteilung beim ver.di-Bundesvorstand, Helmut Platow, wenn eine Gerichtsentscheidung vom 26. Januar 2009 rechtskräftig werden sollte: Das Amtsgericht München verurteilte den ver.di-Sekretär Orhan Akman zu 1600 Euro Geldstrafe - wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Versammlungsrecht, nachdem die Gewerkschaft im Mai 2008 eine Flugblattaktion unter Einsatz von Transparenten vor einem spontan bestreikten Betrieb nicht polizeilich angemeldet hatte. Das Urteil beruht noch auf dem alten Versammlungsrecht. Nach dem neuen bayerischen Recht, gegen das der DGB Verfassungsbeschwerde eingereicht hat, wäre das Urteil wohl noch schärfer ausgefallen. Orhan Akmans Verteidiger Hartmut Wächtler hat umgehend Berufung eingelegt. ver.di vertritt die Rechtsauffassung, dass Streikversammlungen vom Grundgesetz geschützt sind und keinesfalls polizeilich angemeldet werden müssen. HEM


MITGLIEDSBEITRAG

Angepasst

Die Monatsbeiträge aller ver.di-Mitglieder im Öffentlichen Dienst bei den Kommunen und beim Bund sowie den angelehnten Tarifbereichen wurden im Januar 2009 gemäß der 2. Stufe des Tarifabschlusses TVöD 2008 angepasst. Laut ver.di-Satzung beträgt der Gewerkschaftsbeitrag bei Erwerbstätigen ein Prozent des regelmäßigen monatlichen Bruttolohns.


VER.DI-FRAUEN

Neue Spitzenfrau

Der ver.di-Bundesvorstand hat Hannelore Buls zum 1. Mai 2009 auf Vorschlag des ver.di-Bundesfrauenrats als Nachfolgerin von Vera Morgenstern zur Leiterin des Bereichs Frauen- und Gleichstellungspolitik berufen. Vera Morgenstern geht dann in die Freistellungsphase der Altersteilzeit. Hannelore Buls arbeitet bislang als Gewerkschaftssekretärin in der Abteilung. Dort ist sie zurzeit verantwortlich für die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik für Frauen.