Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Urteil Anfang Dezember festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Damit bestätigte es ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin. So hatte ver.di auch in der zweiten Instanz Erfolg. Mit der Klage wollte die Gewerkschaft gemeinsam mit der Berliner Senatsverwaltung für Arbeit Gefälligkeitstarifverträge in der Leiharbeitsbranche unterbinden. Das Landesarbeitsgericht kam zu dem Schluss, dass die Tarifgemeinschaft durch einzelne Gewerkschaften gegründet wurde, die wegen ihrer Satzung nicht zum Abschluss von Tarifverträgen für den gesamten Bereich der Leiharbeit zuständig seien.

Der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Gerd Herzberg kritisierte erneut die Tarifabschlüsse der CGZP. Deren Hausverträge ermöglichten insbesondere in den ersten Monaten der Beschäftigung umfassende Lohnsenkungen. Zudem unterlaufen sie mit ihren Haustarifverträgen sogar den eigenen Verbandstarifvertrag mit dem Arbeitgeberverband AMP. Außerdem wies Herzberg darauf hin, dass sich die CGZP im Verfahren auf ein Gutachten berufen habe, das im Auftrag des Arbeitgeberverbands erstellt worden sei. Das lege nahe, so Herzberg, dass die CGZP nicht zu einer eigenständigen Prozessführung in der Lage sei. Das untermauere generelle Zweifel an ihrer Unabhängigkeit.

ver.di will sich weiter kritisch mit den Aktivitäten der CGZP auseinandersetzen, kündigte Herzberg an. Von dem Urteil profitieren seiner Meinung nach nicht nur die betroffenen Arbeitnehmer/innen, sondern auch die Allgemeinheit. Jetzt könnten Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr auf Basis der CGZP-Billigtarifverträge berechnet werden. "Die Arbeitgeber müssen mit erheblichen Nachforderungen rechnen", sagt Herzberg.

Das Landesarbeitsgericht hat Rechtsbeschwerde gegen das Urteil beim Bundesarbeitsgericht zugelassen. red

Az: 23 TaBV 1016/09

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